von Daniel Große, freier Journalist Leipzig
19. 05. 2008 08:56
Am 19. Mai veröffentlichte ich an dieser Stelle einen Artikel über das “Gelbe Branchenbuch” der Ucalegon Ltd. In diesem Artikel kritisierte ich den Versand von E-Mails durch diese Limited. Dabei benutzte ich das Wort “Spam”. Das Unternehmen forderte mich auf, den ursprünglichen Artikel und die URL zu entfernen. Eine Forderung, der ich nachkomme, weil ich rechtlichen Streitigkeiten aus dem Weg gehen will. Ich möchte aber einige Dinge näher erklären:
Wie die Ucalegon Ltd. in einer Mail an mich mitteilt, versenden weder sie, noch Partnerverlage oder Akquisegesellschaften Spam. Vielmehr würde es sich bei den Mails um Hinweise nach §33 Bundesdatenschutzgesetz handeln, schreibt mir ein Mitarbeiter. Dieser Paragraph regelt die Benachrichtigungspflicht bei Speicherung von Daten durch Dritte, um das Recht auf Auskunft wahrnehmen zu können. Sprich: Das “Gelbe Branchenbuch” teilt mir mit, welche Daten von mir dort gespeichert sind.
Soweit, so gut. Erstaunlich ist aber, dass der “Eintragungsauftrag”, den die Ucalegon mir schickt, sich nicht deckt mit den Daten, die tatsächlich von mir im “Gelben Branchenbuch” verzeichnet sind. Denn online finden sich sowohl meine Telefon- als auch meine Faxnummer. Auf dem Eintragungsauftrag fehlt meine Telefonnummer allerdings. Zusätzlich steht auf dem Dokument, das ich unterschrieben zurückfaxen soll, der Hinweis: “Wichtig: Bitte ergänzen Sie unbedingt Telefon, Faxnummer und Internetadresse, um bestmögliche Erreichbarkeit zu garantieren.” Danach folgt das Kleingedruckte, in dem unter anderem steht, dass der Eintrag jährlich 780 Euro kostet bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, zahlbar jährlich im Voraus.
Ich vermute dahinter ein System, um unaufmerksame Unternehmen dazu zu bringen, Geld auszugeben, dass sie sich eigentlich sparen könnten. Bei schnellem Überfliegen könnte man nämlich vermuten, es handelt sich lediglich um eine Korrekturvorlage, die man ergänzen und zurückfaxen soll. Diese Auffassung teilt unter anderem auch die IHK Bielefeld. Ich vermute, das Gelbe Branchenbuch will auf diese Weise normale Einträge in Premium-Einträge verwandeln. Natürlich obliegt es jedem Gewerbetreibenden, Freiberufler und sonstigem Selbständigen, gewissenhaft zu prüfen, was er da eigentlich mit seiner wertvollen Unterschrift besiegelt.
Halten wir also fest: Die E-Mails, die Ucalegon versendet, sind kein Spam, sondern unvollständige Auszüge aus den Daten, die vom jeweiligen Adressat im “Gelben Branchenbuch” gelistet sind. Wer diese Daten ändern lassen will, kann das beim Betreiber beantragen. Das ist sogar gratis, wie im Kleingedruckten zu lesen ist, eine E-Mail würde genügen.
Im Übrigen, so teilt Ucalegon mit, sei meine Bewertung, beim “Gelben Branchenbuch” handele es sich um ein unwichtiges verzeichnis, ebenso falsch wie naiv. Es handele sich vielmehr um das umfangreichste Branchenbuch Deutschlands. Im Kürze würde das Angebot sogar noch erweitert. Ich bleibe jedoch bei meiner Einschätzung, dass sich Unternehmen einen Eintrag in einem “Branchenbuch” sparen können, der derart teuer ist. Erst recht, wenn der Gerichtsstand Prag ist und das Unternehmen in Bangkok sitzt. Und die Suchabfrage “Branchenbuch” bei Google die Website nicht unter den ersten zehn Treffern anzeigt. Und auch nicht unter den ersten zwanzig. Oder 30. Oder 40. Und so weiter. Ich schließe allerdings nicht aus, dass es Unternehmen gibt, denen das egal ist. Die sind dann bei diesem Angebot richtig und zahlen sicher gern.
Ich werde meine Austragung aus den Datenbanken der Ucalegon Ltd. beantragen.
Update:Wie mir die Ucalegon mitteilt, besteht “keine Rechtsgrundlage” für die Löschung meiner Daten. Wahrscheinlich gilt hier auch tschechisches Recht. Oder taiwanesisches.
6 Kommentare für "Vorsicht! Gelbes Branchenbuch will Geld"
Ich erinnere mich dunkel an div. Rechnungen für Einträge in Telefonbücher, die in der Aufmachung nur zu-fäl-lig “Das Örtliche” ähnelten.
Wichtig ist, genau darauf zu achten, was man da unterschreibt … falsch ist es zu glauben, nur “alte Muttchen” würden nicht so genau hinsehen.
Lies dir den §33 doch mal bite sorgfältig durch, dann wirst du feststellen, das die Argumentation dieser Thailändischen-Briefkastenfirma als reine Augenwischerei betrachtet werden kann.
Ich zitiere:
(2) 1Eine Pflicht zur Benachrichtigung besteht nicht, wenn
7.die Daten für eigene Zwecke gespeichert sind und
a)aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen sind und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist, oder
(http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__33.html)
Weiterhin zitiere ich einmal die Wikipedia:
Als Spam [spæm] oder Junk (englisch für: „Abfall“ oder „Plunder“) werden unerwünschte, in der Regel auf elektronischem Weg übertragene Nachrichten bezeichnet, welche dem Empfänger unverlangt zugestellt werden und massenhaft versandt wurden oder werbenden Inhalt haben.
1. Die eMail ist elektronisch versendet
2. die eMail ist unverlangt
3. die eMail ist massenhaft versendet
4. die eMail ist werbend
Ich denke viel umfassender kann man mit einer Mail den Begriff Spam nicht ausfüllen.
ich erinnere mich da, ähnlich wie derherold, an ähnliche “geldeinnahmeversuche” (vorsichtig formuliert, will dir ja keine abmahnung einhandeln), in denen unternehmer für einträge in irgendwelche “branchenbücher” zahlen sollten. gab es einige tv berichte bei den üblichen verdächtigen.
der sinn solcher branchenbücher erschliesst sich mir auch nicht wirklich, seit wann sind die gelben seiten nicht mehr gut genug?
[...] die Masche des Dienstes “Gelbes Branchenbuch” berichtete und auch, wie bereits andere vor mir, Feedback vom ominösen Verantwortlichen des Dienstes bekam (man drohte mir aus nicht näher [...]
Bin jetzt auch Empfänger eines solchen Mails. Eine gewisse Ähnlichkeit mit der “Geschäftsidee” der Österreichischen Firma Construct Data Verlag AG kann nicht geleugnet werden. Zufall
Einfach mal in “Google” nachsehen was die so machen und wie die Referenzen sind.
§ 33 BDSG wird eingehalten. Um Vertrauen zu wecken und Anstand zu zeigen? Aber wie ist es mit § 66 TKG? (Preisangabepflicht bei sogenannte Mehrwertdienstenummern). Ob man in so einem Fall die Nummer sperren lassen kann? Eine Abmahnung der DTAG ist jedenfalls drin. Und die haben ja alle Daten des Betreibers einer 0180 Nummer.
Danke für die ausführliche Dokumentation. Jährlich 780 Euro ist ja wirklich (k)ein Schnäppchen. Werde wohl die Preise für einen Eintrag in meinem kostenlosen Firmenverzeichnis erhöhen müssen.
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