Am 19. Mai veröffentlichte ich an dieser Stelle einen Artikel über das “Gelbe Branchenbuch” der Ucalegon Ltd. In diesem Artikel kritisierte ich den Versand von E-Mails durch diese Limited. Dabei benutzte ich das Wort “Spam”. Das Unternehmen forderte mich auf, den ursprünglichen Artikel und die URL zu entfernen. Eine Forderung, der ich nachkomme, weil ich rechtlichen Streitigkeiten aus dem Weg gehen will. Ich möchte aber einige Dinge näher erklären:

Wie die Ucalegon Ltd. in einer Mail an mich mitteilt, versenden weder sie, noch Partnerverlage oder Akquisegesellschaften Spam. Vielmehr würde es sich bei den Mails um Hinweise nach §33 Bundesdatenschutzgesetz handeln, schreibt mir ein Mitarbeiter. Dieser Paragraph regelt die Benachrichtigungspflicht bei Speicherung von Daten durch Dritte, um das Recht auf Auskunft wahrnehmen zu können. Sprich: Das “Gelbe Branchenbuch” teilt mir mit, welche Daten von mir dort gespeichert sind.

Soweit, so gut. Erstaunlich ist aber, dass der “Eintragungsauftrag”, den die Ucalegon mir schickt, sich nicht deckt mit den Daten, die tatsächlich von mir im “Gelben Branchenbuch” verzeichnet sind. Denn online finden sich sowohl meine Telefon- als auch meine Faxnummer. Auf dem Eintragungsauftrag fehlt meine Telefonnummer allerdings. Zusätzlich steht auf dem Dokument, das ich unterschrieben zurückfaxen soll, der Hinweis: “Wichtig: Bitte ergänzen Sie unbedingt Telefon, Faxnummer und Internetadresse, um bestmögliche Erreichbarkeit zu garantieren.” Danach folgt das Kleingedruckte, in dem unter anderem steht, dass der Eintrag jährlich 780 Euro kostet bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, zahlbar jährlich im Voraus.

Ich vermute dahinter ein System, um unaufmerksame Unternehmen dazu zu bringen, Geld auszugeben, dass sie sich eigentlich sparen könnten. Bei schnellem Überfliegen könnte man nämlich vermuten, es handelt sich lediglich um eine Korrekturvorlage, die man ergänzen und zurückfaxen soll. Diese Auffassung teilt unter anderem auch die IHK Bielefeld. Ich vermute, das Gelbe Branchenbuch will auf diese Weise normale Einträge in Premium-Einträge verwandeln. Natürlich obliegt es jedem Gewerbetreibenden, Freiberufler und sonstigem Selbständigen, gewissenhaft zu prüfen, was er da eigentlich mit seiner wertvollen Unterschrift besiegelt.

Halten wir also fest: Die E-Mails, die Ucalegon versendet, sind kein Spam, sondern unvollständige Auszüge aus den Daten, die vom jeweiligen Adressat im “Gelben Branchenbuch” gelistet sind. Wer diese Daten ändern lassen will, kann das beim Betreiber beantragen. Das ist sogar gratis, wie im Kleingedruckten zu lesen ist, eine E-Mail würde genügen.

Im Übrigen, so teilt Ucalegon mit, sei meine Bewertung, beim “Gelben Branchenbuch” handele es sich um ein unwichtiges verzeichnis, ebenso falsch wie naiv. Es handele sich vielmehr um das umfangreichste Branchenbuch Deutschlands. Im Kürze würde das Angebot sogar noch erweitert. Ich bleibe jedoch bei meiner Einschätzung, dass sich Unternehmen einen Eintrag in einem “Branchenbuch” sparen können, der derart teuer ist. Erst recht, wenn der Gerichtsstand Prag ist und das Unternehmen in Bangkok sitzt. Und die Suchabfrage “Branchenbuch” bei Google die Website nicht unter den ersten zehn Treffern anzeigt. Und auch nicht unter den ersten zwanzig. Oder 30. Oder 40. Und so weiter. Ich schließe allerdings nicht aus, dass es Unternehmen gibt, denen das egal ist. Die sind dann bei diesem Angebot richtig und zahlen sicher gern.

Ich werde meine Austragung aus den Datenbanken der Ucalegon Ltd. beantragen.

Update:Wie mir die Ucalegon mitteilt, besteht “keine Rechtsgrundlage” für die Löschung meiner Daten. Wahrscheinlich gilt hier auch tschechisches Recht. Oder taiwanesisches.