Update: Nun werden auch Mahnungen verschickt. Mehr am Ende des Textes.

Es ist schon interessant, wie die DMV Deutscher Medien Verlag Limited, die es offiziell gar nicht mehr gibt, weiterhin auf den Forderungen für ihr meiner Meinung nach nutzloses und fehlerhaftes Online-Verzeichnis gelbes-branchenbuch.info besteht.
Nachdem zahlreiche Unternehmer die Rechnung nicht akzeptieren wollten, zeigt sich die DMV Limited offenbar verhandlungsbereit – ganz nach dem Motto: “Ein bisschen ergaunertes Geld ist besser als gar keins.”

Update: Nun werden auch Mahnungen verschickt. Mehr am Ende des Textes.Von der Ursprungsforderung 739 Euro plus Umsatzsteuer rückt der “Kundenservice” nun immer öfter ab. Da ist plötzlich von 600 Euro brutto die Rede. Eine Rechnungskorrektur erfolgt offenbar nicht, lediglich ein formloses Schreiben an die Unternehmer wird per Fax verschickt, mit der Bitte diese 600 Euro zu überweisen. Wie das steuerlich verbucht wird, dürfte interessant sein.

Gegenüber einem Anwalt, den ein Unternehmen aus einer Gemeinde aus Hessen eingeschaltet hat, erklärt ein gewisser “Christian Marquardt” sich gar bereit, “aus Kulanz eine Reduzierung unserer Rechnung auf 350 Euro brutto” zu akzeptieren, “um die Angelegenheit für beide Seiten ohne einen aufwendigen Rechtsstreit abzuschließen.” Ich habe dem Unternehmer geraten, auch weiterhin nicht zu bezahlen. Der angekündigte Rechtsstreit dürfte interessant werden.

Immer wieder ist in den Schreiben von “entstandenen Kosten” die Rede, die eine Reduzierung der Rechnung oder den Verzicht unmöglich machen würden. Oftmals berichten mir aber Unternehmer, dass sie sich in diesem meiner Meinung nach lückenhaften und lausig programmierten Webverzeichnis, das sich “Buch” nennt, gar nicht finden würden, oder sie unter veralteten Daten verzeichnet wären. Da stellt sich die Frage, wo genau hier Kosten angefallen sind. Ich mutmaße, dass bei der DMV Limited niemand am Verzeichnis selbst arbeitet, sondern nur mit dem Schreiben von Rechnungen und Erwiderungen beschäftigt ist.

Außerdem interessant ist die Angabe der deutschen Umsatzsteuer-Ident-Nummer (USt-Id-Nr.) auf den Rechnungen. Wie berichtet gibt die DMV Deutscher Medien Verlag Limited mit Sitz in Wakefield die Ust-Id-Nr. DE273961681 an. Ich glaube nicht, dass ein Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland überhaupt so eine deutsche Ust-Id-Nr. haben kann. Ich kann mich aber auch täuschen. Eine Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern läuft.
Update 22. Dezember 2010: Ich habe mich getäuscht. Wie das Bundesamt für Steuern mitteilt, müssen Unternehmen, die nicht in Deutschland tätig sind, über eine deutsche Umsatzsteuer-Id-Nummer verfügen. Zuständig für britische Limiteds ist hier das Finanzamt Hannover-Nord. Dort teilte man mir mit, dass die Rechnungen der DMV Limited fehlerhaft seien. Denn die DMV Limited erhebt auf ihre Leistungen eine Umsatzsteuer. Das ist allerdings nur möglich, wenn es sich um Lieferungen handeln würde. Bei erbrachten Dienstleistungen sieht das schon wieder anders aus. Hier müssten die Unternehmer in Deutschland die Umsatzsteuer selbst an das Finanzamt zahlen. Die DMV Limited erhebt also eine Steuer auf ihren Rechnungen, die gesetzlich nicht entstanden ist.
Außerdem teilte mir eine Finanzbeamte für die Besteuerung der britischen Unternehmen mit, dass es im vergangenen Jahr eine Gesetzesänderung in Großbritannien gab, wonach eine Limited immer eine natürliche Person eingetragen haben muss. Dies ist seit 18.11.2010 bei der DMV Limited nicht mehr der Fall – wie berichtet ist Stuart Poppleton ausgeschieden, offenbar weil ihm klar wurde, was da in Deutschland mit seinem Namen für Schindluder getrieben wird. Das Problem für die deutschen Finanzbeamten sei jedoch, dass man nicht wirklich nachweisen kann, ob eine persönliche Person für die Limited einsteht oder nicht. Offenbar gibt es hier Defizite in der Zusammenarbeit zwischen den britischen und deutschen Finanzbehörden. Update Ende

Was bereits erfolgreich gelaufen ist, ist die Anfrage an die Bundesnetzagentur nach dem Besitzer der Nummer 01805 229960, die auf den Rechnungen als “Kundenservice Hannover” angegeben ist. Demnach ist als Netzbetreiber die First Communication GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main eingetragen. Dieses Unternehmen teilte mir mit, dass “Mandant und Zuteilungsnehmer” der Nummer das Unternehmen QuestNet GmbH, Offenbachstr. 1, 81241 München sei. Auf Anfrage teilt die QuestNet mit:

Die Questnet GmbH ist ein Telekommunikations-Dienstleister, der lediglich die technische Zuführung von Anrufen zu den Service-Rufnummern gewährleistet. Für die Inhalte sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.

Bitte setzen Sie sich mit dem Inhaber und Betreiber der Servicenummer direkt in Verbindung.

Die von Ihnen benannte 01805-229960 wird durch folgende Unternehmung genutzt:

Deutscher Medien Verlag Limited
Joachimstaler Str. 4
10623 Berlin

Aha, also doch eine deutsche Niederlassung der Limited? Nicht ganz. Unter der angegebenen Adresse, übrigens keine ganz schlechte Lage in der Hauptstadt, scheint es die DMV Limited nicht zu geben. Allerdings gibt es das Unternehmen Berlin Office Adress, das auf seiner Website schreibt:

Sie möchten Ihre eigene Firma gründen? In neue Märkte expandieren? Hier zählt das Prestige einer repräsentativen Geschäftsadresse, wie “Berlin Zoo”, “Berlin Kurfürstendamm”, “Kantstraße” die Weltweit bekannten Namen.

Auch ohne eigene Büroräume können Sie sofort einen guten Eindruck machen! Nutzen Sie unsere namhafte Adresse wie Ihre eigene für Visitenkarten, Briefpapier, Internetseiten, Marketingmaterialien usw.

So etwas ist perfekt für Unternehmen, die ihre Identität verschleiern wollen. In Großbritannien nur ein Briefkasten, in Berlin nur ein Briefkasten, die Anrufe werden weitergeleitet. Dass so etwas in Deutschland überhaupt erlaubt und möglich ist, halte ich für einen schlimmen Fehler im System.

Auf telefonische Anfrage verneint Inhaberin Elzbieta Buller, etwas mit der DMV Limited zu tun zu haben oder gehabt zu haben. Ganz unbekannt ist Frau Buller aber nicht – sie gab bereits mindestens einer dubiosen Limited eine Heimat an ihrer repräsentativen Adresse. Wie gesagt, das ist kein Wunder, schließlich ist solch ein Service, wie es ihn zahlreich in Deutschland gibt, ein wahres Paradies für Abzocker und Betrüger, die unerkannt bleiben wollen.

Nach wie vor rate ich Unternehmen, aus meinem eigenen Empfinden heraus, nicht auf die Forderungen der DMV Limited einzugehen. Ich halte es für wenig wahrscheinlich, dass hier gemahnt, ein Inkasso oder gar eine Klage angestrebt wird. Und selbst wenn, dürfte es abermals interessant sein, wer diesmal vor den Karren gespannt wird.

Schöne Weihnachten an alle gestressten Unternehmer – bleiben Sie wachsam und beantworten Sie die Bettelfaxe der DMV Limited am Besten gar nicht mehr.

Update 23. Dezember 2010:
MahnungSeit heute erhalten Unternehmer auch Mahnungen vom DMV Deutscher Medien Verlag Limited. Wie schon die Rechnungen kommen die Mahnungen per Post ins Haus, abermals mit Poststempel vom Briefzentrum 04 (siehe diesen Eintrag). Datum der Rechnungen ist der 20. Dezember 2010, der Poststempel ist vom 22. Dezember.
Offenbar hat nun auch die DMV Limited gelernt, dass Stuart Poppleton nicht mehr als Director zur Verfügung steht – die Angabe eines Directors fehlt nun komplett. Weiterhin aber wird der Firmensitz in Wakefield angegeben, den es rein faktisch für die Limited nicht mehr gibt.
Für die Mahnung berechnet die DMV Limited 5 Euro, womit der Gesamtbetrag inklusive der zu Unrecht berechneten Umsatzsteuer auf 884,41 Euro steigt. Bis 3. Januar will die DMV Geld sehen. Als Kontoverbindung wird weiterhin die Wirecard Bank AG angegeben. Ob und wie die Bank gegen die Betrüger vorgeht, wollte mir die Sprecherin kürzlich nicht verraten.

Update, 11. Januar 2010
Weiterhin hält die DMV Deutscher Medien Verlag Limited an ihren Forderungen fest, bietet aber immer häufiger Rabatte an. In einem Fax an ein Unternehmen aus dem Raum Saarbrücken schreibt gelbes-branchenbuch.info:

Wir gehen immer davon aus, dass jeder das Auftragsformular durchliest und sich bei weiteren Fragen auch über unsere AGB’s informiert. Wir gehen, wie jedes andere Unternehmen auch davon aus, dass die Aufträge, die wir erhalten, gewollt und ordentlich zustandekommen und somit an uns zurückgesendet werden.

Damit will sich die DMV Limited wohl in Sicherheit wiegen und die Schuld auf seine “Kunden” abwälzen. Ganz nach dem Tenor: “Wenn Du richtig gelesen hättest, hättest Du nun keine Rechnung am Hals.” Dass ihr Auftragsformular jeder rechtlichen Grundlage, vor allem nach ordentlicher Preisauszeichnung, entbehrt und das Fax mit Absicht missverständlich geschrieben ist, verschweigt das Unternehmen. Im Gegenteil, es folgt der Satz:

Die Informationen und die Preisangabe sind genau neben den Daten, die angegeben werden können abgedruckt, damit sie extra nicht übersehen werden. Ihre Ausführungen sind daher grundlos.

Zum Ausscheiden von Stuart Poppleton sagt die DMV Limited:

Zudem erfolgt derzeit ein Gesellschafterwechsel, weshalb unsere Forderung natürlich weiterhin Bestand hat.

So “natürlich” ist das Ganze aber nicht, wie oben ausgeführt. Seit 18.11. ist Poppleton ausgeschieden – ein Gesellschafterwechsel erfolgte bis heute nicht.

Trotz dieser Ausführungen bietet die DMV Limited “aus Kulanz” eine Reduzierung des Betrages auf 300 Euro als “Aufwandspauschale” an. Von Umsatzsteuer ist plötzlich nicht mehr die Rede. Auch ist nicht erklärt, ob die Leistung, also die Eintragung, trotzdem noch erfolgt.

Am Ende des Faxes folgt der Absatz:

Sollten Sie weiterhin auf Ihre Ansicht beharren, müssen wir leider davon ausgehen, dass Sie an keinerlei Einigung Interesse haben. Das zwingt uns dann leider dazu, entsprechend zu reagieren.

Was der kleine Mann aus Greifswald mit dieser Drohung meint, darüber kann man nur spekulieren. Es dürfte auch interessant sein, wie weit er noch gehen will – wo sich die Schlinge doch immer mehr zuzieht.

2. Update 11. Januar 2010
Nun ist es Fakt: Die DMV Deutscher Medien Verlag Limited darf nicht mehr operativ tätig sein. Ich habe heute Companies House kontaktiert. Companies House ist die staatliche Behörde in Großbritannien, die zuständig ist für die Gründung und Auflösung von Firmen in Schottland, England und Wales, sowie die Führung eines entsprechenden Handelsregisters. Ich fragte die Pressestelle, wie lange ein Unternehmen Zeit hat, nach dem Austritt eines Geschäftsführers einen neuen Geschäftsführer zu benennen. Es sind 14 Tage. Wir erinnern uns: Stuart Poppleton schied bereits zum 18. November aus dem Unternehmen aus. Die Rechnungen wurden einen Tag danach geschrieben. Alles was die DMV Limited nach dem 2.Dezember operativ getan hat, dürfte rechtlich auf sehr wackeligen Füßen stehen.
Companies House wird die DMV Deutscher Medien Verlag Limited nun kontaktieren und um Stellungnahme bitten.

Update, 18. Januar 2011:
Seit heute erhalten Geschädigte eine “letzte Mahnung” inklusive der Drohung, dass bei Nichtzahlung ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.
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