von Daniel Große, freier Journalist Leipzig
06. 01. 2012 01:23
Die Lüneburger Jungs sind wieder da, zumindest von einem von ihm kann man das mit Sicherheit sagen: Julian Weiner aus dem Wilschenbrucher Weg 20 in Lüneburg. Er trat im April 2011 gemeinsam mit seinem Kumpel Shahin Shahrasbi als Registrant der Domain gelbes-branchen-buch.info in Erscheinung. Im weiteren Verlauf der “Geschäftsbeziehung” trat er dann zumindest offiziell etwas in den Hintergrund, das Projekt regionales-branchenbuch.info betrieb und betreibt Shahin Shahrasbi nach außen hin allein.
Jetzt ist Julian Weiner zurück. Nein, noch viel mehr, er ist “im Kommen“, wie man auf diversen Presseportalen lesen kann, auf denen er seine Pressemitteilung verbreitet hat. “Glückwunsch”, möchte man da sagen, wenn man mit 23 Jahren ein solches Glückserlebnis feiern kann. Zu seinem neuen Produkt das-branchen-buch.info kann man wohl weniger gratulieren. Es ist ebenso wie gelbes-branchen-buch.info und regionales-branchenbuch.info zu Beginn genau das, was es laut Pressemitteilung nicht sein will: Ein Nutzlosverzeichnis. Ohne eingepflegte Inhalte. Man findet schlicht nichts. Offenbar plant der Lüneburger Jüngling, analog wie bei den Vorgängervarianten zu verfahren. Nämlich erst dann Inhalte einzupflegen, wenn tatsächlich jemand das Spam-Fax, das er am 5. Januar 2012 versendete, zurückschickt und damit einen Auftrag auslöst.
Beim Fax hat sich der im Kommen befindliche Julian Weiner diesmal etwas mehr Mühe gegeben. Es ist augenscheinlich nicht einfach nur ein kopiertes Fax eines anderen Branchenbuch-Betrügers, sondern offenbar ein eigenes. Aber wer weiß das schon so genau bei den vielen Varianten, die da draußen rumschwirren.
Der Inhalt des Faxes liest sich wie immer. Eine “Grundlistung” sei “selbstverständlich kostenfrei”. Dass die Eintragung auf der Website das-branchen-buch.info erfolgen wird, ist explizit nicht zu lesen. Im Gegenteil: Es ist mehrfach von “Das Branchenbuch” die Rede. Im Kleingedruckten steht zu lesen: “Für die Eintragung erweiterter Kontaktdaten berechnen wir insgesamt 797 Euro netto für zwei Jahre.” Durch seine Aufmachung und die Textgestaltung dürfte das Werbefax unter das kürzlich vom BGH gesprochenen Urteil fallen.
Auf keinen Fall sollte dieses Fax ausgefüllt und an die Faxnummer zurückgesendet werden. Unter Umständen wertet Weiner das als Auftrag, für den er bezahlt werden will.
Wieso Julian Weiner?
Achso, wie ich auf Julian Weiner komme? Er ist Teilhaber der so genannten 1. EMA Verwaltungs Ltd., die als Absender des Faxes und im Impressum der Website als Herausgeber genannt wird. Gegründet wurde die Limited am 25.11.2011. Als Teilhaber sind eine gewisse SL24 Limited eingetragen – und eben auch Julian Weiner, Wilschenbrucher Weg 20, 21335 Lüneburg. Die Kopie der Limited-Anmeldung kann hier heruntergeladen werden. Das eine britische Pfund schenke ich Euch, Jungs.
Im Übrigen versucht Julian Weiner wohl, die Spur auf eine falsche Fährte zu lenken. In den “FAQ” auf das-branchen-buch.info ist in manchen Texten von gelbes-branchenbuch.info (Das Projekt von Florian Wilk) die Rede. Denkbar ist aber auch, dass hier einfach schlampig kopiert wurde, ohne die Texte auf das eigene Projekt anzupassen. (Update 6. Januar: Mittlerweile wurde dies korrigiert.) Ich halte es eher für unwahrscheinlich, dass sich Wilk, Weiner und Shahrasbi kennen. Dafür arbeiten Weiner und Shahrasbi einfach zu dilletantisch.
Noch ein wenig Technik-Blahblah:
Die Domain das-branchen-buch.info wurde am 2. Januar erstmalig registriert und wird in Deutschland über Revido.de in Freital gehostet. Als technischen Dienstleister scheint Revido die HL-Komm aus Leipzig zu nutzen, wenn ich das richtig interpretiere.
Auffällig: Revido selbst ist auch eine Limited, die ebenso wie die 1. EMA auch in Wakefield ihren Sitz hat. Das muss aber nichts heißen, Wakefield ist bekannt als Limited-Standort. Die erste Version von gelbes-branchenbuch.info hatte auch seinen offiziellen Firmensitz in Wakefield. Das muss eine Art Paradies für Limited-Gründer sein.
Als Mailadresse wird im Domain-Whois ema-verwaltung@gmx.com angegeben.
Auf dem gleichen Webspace wie das-branchen-buch.info liegt noch die Domain ema-verwaltung.eu. Diese zeigt auch auf das Branchenbuch. Registrant der Domain ist der gleiche wie bei das-branchen-buch.info: ein gewisser Thomas Wood in London. Registriert wurde diese Domain bei United Domains.
Es zeigen sich Parallelen zu regionales-branchenbuch.info: Auch diese Domain wurde bei United Domains registriert und gehostet wird das Angebot ebenso bei Revido in Freital.
Vorbeugend noch einmal die Warnung: Auf keinen Fall das Werbefax ausfüllen und zurückschicken. Das Ganze ist ein Nepp und keinesfalls ein kostenloses, geschweige denn ein ernstzunehmendes Verzeichnis. Wer hier unterschreibt, geht wohl nach Julian Weiners Einschätzung einen Vertrag ein, für den er Geld sehen will. Im Kleingedruckten ist die Rede von “797 Euro netto für zwei Jahre”.
Update, 19. Januar
Inzwischen sind die ersten Rechnungen bei Geschädigten eingetroffen. Zahlungen sind auf das Konto 8801774400 bei der Allianz Bank, Bankleitzahl 70035000 zu leisten. Das ist neu, ebenso wie die erst am 23.12.2011 gegründete (PDF) EMA Deutschland Ltd. & Co. KG. Selbige ist wohl für den Einzug der Rechnungen zuständig, die Komplementärin, die bereits hier angesprochene 1. EMA Verwaltungs Ltd. von Julian Weiner, erstellt offiziell die Website und schafft die Kunden ran. Dass die EMA Deutschland Ltd. & Co. KG auch Julian Weiner gehört, überrascht nicht. Er ist der einzige Kommandatist und mit 1000 Euro an der Ltd. & Co. KG beteiligt. Die Wahl der Rechtsform soll wohl eine gewisse Größe vortäuschen. Oder irgendjemand hat Weiner erzählt, dass damit die Geschäftsführerhaftung abnimmt. Das ist jedoch laut Auskunft meines Anwaltes ein Trugschluss.
Die EMA Deutschland ist aber nicht das einzige Unternehmen, das Julian Weiner in Deutschland angemeldet hat. Neben der hier auch schon thematisierten AWS Investment UG ist er ebenso Geschäftsführer der Accersita Payment UG. Selbige wurde am 14.12.2011 als 1st European Marketing Agency UG gegründet (PDF) und bereits am 23.12.2011, also zeitgleich mit Gründung der EMA Deutschland Ltd. & Co. KG, in Accersita Payment UG umbenannt. War der Unternehmensgegenstand vorher noch Webdesign, so soll die Accersita Payment nun “die Erbringung von Abrechnungsserviceleistungen, Onlineabrechnungen sowie erlaubnisfreies Inkasso für verbundene Unternehmen gemäß § 2 Abs. 3 Ziffer 6 RDG, § 15 AktG und der Einzug von angekauften Forderungen von verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG” leisten. Kurz gesagt: Julian Weiner plant also, säumigen und zahlungsunwilligen “Kunden” seines wertlosen und unbekannten Branchenverzeichnisses, mittels eines selbst gegründeten “Inkassounternehmens” die Hölle heiß zu machen. Wichtig dabei ist die Formulierung “erlaubnisfreies Inkasso”. Dies besagt, dass die Accersita Payment nur eigene Forderungen inkassieren darf, mit einem wirklichen Inkassobüro also nicht zu vergleichen ist. Trotz aller Bemühungen Julian Weiners bleibt sein Geschäftsmodell, was es ist: gewerbsmäßiger Betrug.
Update, 27. Januar 2012:
Mittlerweile ging zwischen vermeintlichen “Kunden” und der EMA Deutschland Ltd. & Co. KG diverser Brief-, bzw. Faxwechsel hin und her. Eine Geschädigte leitete mir ein Schreiben weiter, in dem man “nicht nachvollziehen” könne, “weshalb Sie nun meinen, diese Gebühr nicht zahlen zu müssen.” Danach folgt ein Auszug aus dem Kleingedruckten des ursprünglichen Werbefaxes. Um die Forderung zu untermauern, wird “ein aktuelles Urteil in gleicher Angelegenheit” beigelegt. Hier handelt es sich um das bei den Branchenbuch-Abzockern sehr beliebtes Urteil des Amtsgerichtes Münster (Aktenzeichen: 3 C 2811/10), das vom Oktober 2010 ist und damit alles andere als “aktuell”, wie es die EMA Deutschland Ltd. & Co. KG bezeichnet. Was von diesem Urteil zu halten ist, steht unter anderem hier.
Update, 17. Februar 2012
Mit Datum vom 10.2. wird unterdessen eine “Letzte außergerichtliche Mahnung vor Abtretung” verschickt. Die Zahlung soll bis 20.2. auf das Konto bei der Allianz Bank erfolgen. Ich vermute, dass Julian Weiner bei weiterer Zahlungsverweigerung seiner “Kunden” sein Unternehmen Accersita Payment UG bemüht, um die Zahlungen einzufordern.
22. 12. 2011 16:31
BGH: Wettbewerbswidriges Angebotsschreiben für Eintrag in ein Branchenverzeichnis – Eindruck beim flüchtigen Lesen ist entscheidend
Angebotsschreiben für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis sind sowohl unter dem Gesichtspunkt der Verschleierung und auch der Irreführung wettbewerbswidrig. Dies gelte für Eintragsangebote in ein Branchenverzeichnis, welche beim flüchtigen Lesen den Eindruck erwecken, dass es sich lediglich um die Aktualisierung eines bestehenden Eintrags handele.
Der Bundesgerichtshof entschied dazu:
Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG.
Im vorliegenden Fall hatte die DeTeMedien (Gelbe Seiten) die Neue Branchenbuch AG verklagt.
Auf das Urteil des BGH können sich Empfänger von Rechnungen für Einträge in nutzlose, unbekannte und überteuerte Online-Branchenverzeichnisse künftig stützen, um ihre Rechte geltend zu machen. Wichtig ist, mit Bekanntwerden der Forderung einen Widerspruch wegen arglistiger Täuschung gegen den Anbieter zu erklären.
Den kompletten Text des Urteils kann man hier einsehen.
17. 02. 2011 20:39
Bitte auch diese Chronik beachten.
Interessante Neuigkeiten offenbaren sich: DMV Deutscher Medien Verlag Limited (Anbieter von gelbes-branchenbuch.info) und TM Marketing Service Limited (Anbieter von mein-branchenverzeichnis.info) nutzen seit ein paar Tagen die gleiche Bankverbindung. Beide “Projekte” stehen sich also, wie von mir schon vermutet, offenbar doch sehr nahe und haben womöglich auch den gleichen “Betreiber”. (Update vom 24.2. am Ende des Textes beachten!)
Ein Unternehmer aus Hamburg schickte mir heute eine Mail mit einem gescannten Schreiben der DMV Deutscher Medien Verlag Limited. Nachdem seit dem Versand der “letzten Mahnung” durch die DMV nun einen Monat nichts mehr passierte, ist das Unternehmen, das noch immer über keinen neuen Director verfügt, offenbar wieder aufgewacht. Unternehmer, die die Rechnung anfechten, bekommen nun wieder Rechtfertigungen und abenteuerliche Begründungen seitens der DMV, dass die Rechnung ja doch zu zahlen sei. Abermals wird eine Kostenreduzierung auf eine Aufwandspauschale von 200 Euro angeboten. Man habe ja schließlich schon Aufwände gehabt und könne nicht einfach den Vertrag stornieren. Natürlich nicht.
Der Hamburger Unternehmer wird gebeten, den ausstehenden Betrag auf ein Konto einzuzahlen. Wörtlich heißt es:
Da sich unsere Kontodaten kurzfristig geändert haben, überweisen Sie den noch ausstehenden Betrag bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Medien Verlag
Kontonummer: 661521500
BLZ: 70040041 (Commerzbank)
Verwendungszweck: Rechnungsnummer.
Die angegebene Kontonummer ist auch die, auf die Zahlungen von “Kunden” der TM Marketing Service Limited (mein-branchenverzeichnis.info) gehen sollen (vergleiche diesen Eintrag. Sprich: Beide Dienste nutzen ein und dieselbe Kontonummer.
Florian Wilk ausgestiegen?
Warum die DMV nicht mehr die Wirecard-Bank nutzt, darüber lässt sich nur mutmaßen. Inhaber der bislang genutzten Kontonummer bei der Wirecard-Bank war der bereits zu Anfang von mir als Drahtzieher identifzierte Florian Wilk aus Greifswald. Dies hat mir ein Polizeibeamter kürzlich mitgeteilt. Vielleicht haben die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft(en) ja mittlerweile Früchte getragen. Oder Wilk hat mittlerweile doch die Hosen voll und das “Projekt” an andere übergeben. Wir erinnern uns kurz: Wilk war derjenige, der mir anwaltlich verbieten lassen wollte, dass ich behaupte, er hätte mit gelbes-branchenbuch.info oder der DMV Deutscher Medien Verlag Limited etwas zu tun. Okay, das mit der Limited mag sogar stimmen. Denn die Limited, die er anmeldete, heißt MV Deutscher Medien Verlag Limited, also ohne D am Anfang. (Download der Limited-Anmeldung).
Wo sich Wilk grad aufhält, ist freilich nicht bekannt. Immerhin ist der Mann Werbeberater für Hotels, der kommt also ziemlich rum. Das Maritim-Hotel Stuttgart beispielsweise kann sich noch an einen Aufenthalt Ende November erinnern. Aber das würde jetzt zu weit führen, gell, Florian?
Anzeige und Anfechtungserklärung
Um die wahren Hintermänner, bzw. die Leute zu identifizieren, die derzeit ihren Kopf hinhalten müssen, genügt eigentlich nur eine Anzeige bei der nächsten Staatsanwaltschaft. Dort sollte man eine Anzeige wegen Verdacht auf Betrug oder versuchten Betruges einreichen und gleich die Kontonummer mit angeben, bzw. sowieso alle Schriftstücke einreichen, die man zum Vorgang hat. Natürlich nimmt auch jede Polizeidienststelle eine Anzeige auf, die Staatsanwaltschaft ist aber sicher, das weiss ich mittlerweile aus Gesprächen mit betroffenen Unternehmen, schlagkräftiger. Die kümmern sich meist auch gleich um den Kontakt zum Finanzamt und fordern die Bank auf, den Kontoinhaber zu benennen. Dürfte interessant sein, zu erfahren, welche Parallelen sich da zwischen beiden Unternehmen auftun.
Im Übrigen scheint die von der TM Marketing Service Limited angegebene Umsatzsteuer-Identnummer nicht existent zu sein. Eine Abfrage auf der Website der Europäischen Kommission Steuern und Zollunion bringt für die Nummer DE272635523 kein valides Ergebnis. Auch die Ust-Id-Nr. der DMV Deutscher Medien Verlag Limited ist mittlerweile nicht mehr existent.
Wichtig ist laut Aussage eines Anwaltes, mit dem ich gestern noch telefonierte und mailte, dass Unternehmen, die eine solche Rechnung von DMV oder TM Marketing Service erhalten haben, unbedingt eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung und eine gleichzeitige Kündigung absenden. Bei arglistiger Täuschung gilt eine Jahresfrist nach Kenntniserlangung. Wer also innerhalb des Jahres nicht wderspricht bzw. unter Annahme der arglistigen Täuschung den Vertrag anfechtet, kann sich bei einem eventuellen Gerichtsverfahren nicht mehr wirksam wehren. Darum würde ich folgenden Weg gehen:
Und ganz wichtig: Ruhig bleiben. Diese Zockerbanden sind in der Regel darauf aus, schnell viel Geld zu machen und kein Geld auszugeben. Nach Abgabe der Kündigung und Anfechtungserklärung würde ich die Nerven bwahren, Mahnungen und sonstige Drohungen ignorieren. Sollten die Typen doch auf die wahnwitzige Idee kommen, einen Anwalt in die Spur zu jagen, ein Inkassounternehmen zu beauftragen oder gar einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, müssen Sie natürlich etwas tun. Ich würde mir in diesem unwahrscheinlichen Fall anwaltliche Hilfe holen. Aber wie gesagt: Ich vermute eher, dass dieser Fall nicht eintritt. Und wenn doch, gibt es auch dann wieder diverse Hebel, die man ansetzen kann.
Update, 18.2.2011 Mittlerweile bekommt der DMV Deutscher Medien Verlag sogar Post an die Anschrift Brandteichstraße 20 in Greifswald. Also dort, wo Florian Wilk mit seinem Unternehmen Neue Mediengesellschaft mbH sitzt oder ansässig war. Im vorliegenden Fall war es die IHK-Zeitschrift, die aber nicht zugestellt werden konnte und stattdessen im Briefkasten eines Verlages landete. Da stellt sich doch die Frage: Wie kommt die IHK auf die Idee, die DMV Limited würde in der Brandteichstraße 20 sitzen?
Update, 21.2.2011 Es wird immer verrückter. Die IHK Neubrandenburg teilt mir soeben auf meine Anfrage hin mit:
“Firmen erhalten, nachdem die Gewerbeanmeldung in der IHK vorliegt, ein Begrüßungsschreiben durch die IHK mit einer Reihe von Informationen zum Leistungsspektrum der IHK. In diesem Zusammenhang wird auch abgefragt, ob der Unternehmer die Unternehmerin die IHK-Zeitung erhalten möchte oder nicht. Erhält die IHK keinen abschlägigen Bescheid vom Unternehmen, dann wird die Kammerzeitung “automatisch” an die Firma versandt. Erst wenn die Firma es wünscht, keine Kammerzeitung mehr zu erhalten bzw. wenn der IHK eine Gewerbeabmeldung vorliegt, wird der Versand der Kammerzeitung eingestellt. Der Versand der Kammerzeitung im Februar hat sich mit der Gewerbeabmeldung überschnitten. Nach unserem jetzigen Kenntnisstand ist die Ltd. in Greifswald Mitte Februar abgemeldet worden (genau am 16. Februar). Die Firma war von Florian Wilk am 8.Dezember 2010 mit Sitz in der Greifswalder Brandteichstraße 20 per Gewerbeanmeldung in der IHK registriert worden. Unternehmensinhalt lt. Gewerbeanmeldung waren “Direktmarketing, Planung und Durchführung”. Der von Ihnen genannte Unternehmer betreibt nach unserem Kenntnisstand noch zwei weitere Unternehmen.”
Soweit Eckhard Behr, PR-Berater der IHK. Ich muss schon sagen, dass mich das dann doch sehr überrascht. Wilk, der mir (erfolglos) per anwaltlicher Unterlassungserklärung verbieten lassen wollte, dass ich ihn und die DMV Deutscher Medien Verlag Limited in irgendeinen Zusammenhang bringe, hat die Chuzpe, nur zwei Monate später eben jenes Unternehmen als Gewerbe in Deutschland anzumelden.
Halten wir also fest: Das Gewerbe DMV Deutscher Medien Verlag Limited existiert in Deutschland seit 16.2.2011 nicht mehr. Und auch in Großbritannien wirds wohl langsam eng. Companies House, quasi das Handelsregister, hat auch auf eine zweite Anfrage hin keine Antwort von der DMV bekommen, ob sie nicht langsam mal einen neuen Director benennen will. Die Ausschöpfung aller Fristen und rechtlichen Schritte dauere seine Zeit, teilt mir Companies House mit. Spätestens im Juni könnte die DMV zwangsweise abgemeldet werden.
Allein schon wegen dieser Ungereimtheiten, laufender staatsanwaltschaftlicher und polizeilicher Ermittlungen, steuerrechtlicher Probleme und so weiter, würde ich als betroffener Unternehmer eine Rechnung des DMV natürlich nicht bezahlen. Ein Rechtsstreit ist hier ziemlich unwahrscheinlich. Bei der TM Marketing Service Limited liegt der Fall wohl ähnlich.
Update, 23.02.2011 Die TM Marketing Service Limited reagiert nun auch auf Anfechtungsschreiben. An einen Unternehmer schreibt eine “Katja Fischer” etwa:
Der Grundeintrag mit ihrer Adresse ist kostenfrei. Die optionalen Kontaktdaten kosten 497,- EUR für ein Jahr. Diese Informationen finden Sie auch auf dem Auftragsformular. Ihre Reaktion auf unsere Rechnung können wir nicht nachvollziehen. Es entsteht eher der Eindruck, dass der Auftrag bei Ihnen nicht gelesen wurde. Da Sie auf Ihrem Auftrag den Bereich für die Kontaktdaten ausgefüllt haben, wurde von uns die erweiterte Eintragung vorgenommen.
Einen Hinweis, dass die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten nur für uns zur Information dienen sollten, war leider nicht vorhanden.
Sorgen Sie bitte – falls noch nicht geschehen – für den zeitnahen Ausgleich unserer Rechnung.
Hier wird also versucht, alle Schuld auf den Unternehmer abzuwälzen. Interessant, dass im Briefkopf nun gar nicht mehr das Schlagwort “Gelbes Branchenbuch” auftaucht, das noch auf dem Auftragsfax und auf der Rechnung prangte. Nun heißt es nur “Mein-Branchenverzeichnis.info” und darunter steht “Über 5 Millionen Einträge.” Damit sind wohl die negativen Blog- und Foreneinträge über diese Abzocker gemeint…
Den “Kundenservice”, wie “Katja Fischer” schreibt, würde man montags bis freitags zwischen 8 und 16.30 Uhr erreichen. Angegeben sind abermals die 0180-Nummern (Fax und Telefon), die auch auf der Rechnung zu finden waren.
Süffisant wird sich am Ende des Schreibens, das als Ortsmarke “London” enthält, für die “angenehme Kommunikation mit Ihnen” bedankt.
Update, 24.02.2011 Die TM Marketing Service Limited (mein-branchenverzeichnis.info) verschickt seit heute per Fax Mahnungen. Auf diesen ist eine neue Kontonummer angegeben. Nun muss die Deutsche Bank herhalten. Als Kontonummer wird die 242459600 angegeben. Bankleitzahl ist die 50070024 (Deutsche Bank Frankfurt/Main). Die Bank freut sich bestimmt über Hinweise zur Geschäftspraktik ihres neuen Kunden.
Update, 04.03.2011 Witziges Detail am Rande: Offenbar streiten sich nun schon die Abzocker untereinander. Das auch hier bereits thematisierte “Gelbe Branchenbuch” der MCP Holding aus Belize, erreichbar unter gelbesbranchenbuch.com und gelbesbranchenbuch.info, hat sich wohl bei der WIPO, einer Art Mediationscenter für Domainnamen, beschwert und Ansprüche auf die Domain gelbes-branchbuch.info gestellt. Es würde Verwechslungsgefahr bestehen. Auch sei nicht bekannt, ob der Domaininhaber von gelbes-branchenbuch.info, dieser ominöse Linh Wang, eine natürliche oder juristische Person sei. Eine Antwort auf die Beschwerde gab es natürlich auch nicht. Am 4. Februar wurde die Beschwerde allerdings trotzdem abgewiesen.
Update, 07.03.2011Auf domain-recht.de wird der Vorgang nochmal erklärt und genauer eingeordnet.
Update, 07.03.2011 Unterdessen geht Florian Wilk wieder in die Öffentlichkeit. Auf fair-news.de veröffentlichte er eine Pressemitteilung, bezugnehmend auf sein Unternehmen Media Treuhand GmbH.
Da mich immer wieder Betroffene fragen, ob sie mir etwas für meine Recherchen spenden können: Ich habe eine Amazon-Wunschliste. Von dieser darf man mir gern etwas bestellen. Vielen Dank!
15. 02. 2011 11:33
Alle Artikel zum Thema:
02.12.2010: Abzock-Versuch von mein-branchenverzeichnis.info
15.2.2011: Rechnung von mein-branchenverzeichnis.info
17.2.2011: gelbes-branchenbuch.info und mein-branchenverzeichnis.info nutzen gleiche Kontonummer
19.4.2011: Chronik der Ereignisse
Nun gibt es auch wieder Neues von mein-branchenverzeichnis.info. Die TM Marketing Service Ltd. verschickt jetzt auch Rechnungen für den nutzlosen und überteuerten Eintrag auf ihrer nur schlecht und sehr langsam funktionierenden Website. Der Eintrag wurde im Dezember 2010 per Spam-Fax an Unternehmer akquiriert. In dem verlinkten Beitrag steht auch eine Handlungsempfehlung, wie nun meiner Meinung nach zu verfahren ist: Erstatten Sie bei Erhalt einer Rechnung Anzeige wegen Verdacht auf Betrug. Bezahlen Sie nicht.
Die Rechnung (497 Euro zzgl. MwSt. = 591,43 Euro) kommt in einer ähnlichen Aufmachung daher wie bei gelbes-branchenbuch.info. Sogar der verwendete Zahlschein scheint der gleiche zu sein. Wie auch bei den Rechnungen des DMV Deutscher Medien Verlag Limited findet sich an dem Zahlschein links die aufgedruckte Nummer “732.01.1 01.2010″. Hierbei handelt es sich offenbar um Überweisungsvordrucke, wie sie von verschiedenen Verlagen, etwa dem Sydow-Verlag oder dem Dieckmann-Verlag anboten werden.
Als Absender der Rechnung, die per Post eintrifft, zeichnet die TM Marketing Service Limited in London mit Director Jonathan Scott verantwortlich. Per Telefon oder Fax könne man sich an den “Kundendienst” wenden. Die Telefonnummer lautet 01805 662060, die Faxnummer 01805 662065. Beide Nummern werden laut Bundesnetzagentur im Netz der First Communication GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, geschalten (wie bei gelbes-branchenbuch.info). Eine Anfrage nach dem Zuteilungsnehmer der Nummern ist an First Communication raus.
Auch eine Umsatzsteuer-Identnummer findet sich wieder auf den Rechnungen. Sie lautet DE 272635523. Hier dürfte der Fall genauso wie bei gelbes-branchenbuch.info vom DMV liegen: Da die TM Marketing Service Ltd. über keine deutsche Niederlassung verfügt, darf sie aus London gar keine Mehrwersteuer für deutsche Unternehmer erheben. Das habe ich in diesem Beitrag erläutert (ab “Update vom 22. Dezember 2010″).
Interessant ist diesmal auch der Poststempel des Briefumschlages. “Briefzentrum 17″ ist auf ihm zu lesen. Das Briefzentrum 17 befindet sich in Neubrandenburg. Bei gelbes-branchenbuch.info wurde das Briefzentrum 04 in Leipzig benutzt. Auffällig ist auch hier wieder die räumliche Nähe. Sollten hier altbekannte Kräfte wirken?
Die Bankverbindung ist diesmal ein Konto (661521500) bei der Commerzbank. Die Bankleitzahl 70040041 gehört zur Commerzbank im Großraum München. Die Bank dürfte sich über entsprechende Hinweise freuen.
Update 16.2.2011 Auch in Österreich hat mein-branchenverzeichnis.info seine Werbefaxe ausgesendet. Auch dort sind Unternehmer auf den Nepp hereingefallen und erhalten nun Rechnungen.
Offenbar ist es auch bereits einigen Unternehmern gelungen, über die angegebene Rufnummer Mitarbeiter der TM Marketing Service Ltd. zu erreichen. In einem mir bekannten Fall wurde die Herabsetzung des Rechnungsbetrages auf 400 Euro angeboten. Auch dies ist wieder eine Parallele zum “Vorgänger” gelbes-branchenbuch.info. Auch hier wurde eine “Kulanzregelung” getroffen. Meiner Meinung nach ist dies ein weiterer Hinweis darauf, dass hier nur versucht wird, relativ schnell zu viel Geld zu kommen. Hier geht es nicht um einen ordentlichen Geschäftsablauf, noch viel weniger um ein funktionierendes Branchenverzeichnis. Hier wird abgegrast, was abzugrasen geht.
Da mich immer wieder Betroffene fragen, ob sie mir etwas für meine Recherchen spenden können: Ich habe eine Amazon-Wunschliste. Von dieser darf man mir gern etwas bestellen. Vielen Dank!
04. 11. 2010 21:05
Und abermals ein Anbieter, der versucht, Unternehmer mittels Fax-Spam abzuzocken. Unter der Überschrift “Wirtschaft Heute” erhalten Gewerbetreibende offenbar in vielen Teilen Deutschlands derzeit ein Fax, das man sich genauer ansehen (PDF-Dowload) – oder am Besten gleich in die Rundablage befördern sollte.
Der Absender des Faxes drängelt: “Bitte sofort antworten” steht oben und gleich darunter “Bitte antworten bis spätestens 05.11.2010″. Im Text heißt es: (more…)