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das-branchen-buch.info: Die Rückkehr der Lüneburger Jungs (Update 7)

Update, 1. August 2012: IPP Inkassoservice Pro Pecunia treibt für Accersita Payment Forderungen ein. weiterlesen…

Update: Neue Entwicklungen Mitte Juni 2012. Weiterlesen

Update: Neue Entwicklungen Ende April 2012. Weiterlesen

Die Lüneburger Jungs sind wieder da, zumindest von einem von ihm kann man das mit Sicherheit sagen: Julian Weiner aus dem Wilschenbrucher Weg 20 in Lüneburg. Er trat im April 2011 gemeinsam mit seinem Kumpel Shahin Shahrasbi als Registrant der Domain gelbes-branchen-buch.info in Erscheinung. Im weiteren Verlauf der “Geschäftsbeziehung” trat er dann zumindest offiziell etwas in den Hintergrund, das Projekt regionales-branchenbuch.info betrieb und betreibt Shahin Shahrasbi nach außen hin allein.

Jetzt ist Julian Weiner zurück. Nein, noch viel mehr, er ist “im Kommen“, wie man auf diversen Presseportalen lesen kann, auf denen er seine Pressemitteilung verbreitet hat. “Glückwunsch”, möchte man da sagen, wenn man mit 23 Jahren ein solches Glückserlebnis feiern kann. Zu seinem neuen Produkt das-branchen-buch.info kann man wohl weniger gratulieren. Es ist ebenso wie gelbes-branchen-buch.info und regionales-branchenbuch.info zu Beginn genau das, was es laut Pressemitteilung nicht sein will: Ein Nutzlosverzeichnis. Ohne eingepflegte Inhalte. Man findet schlicht nichts. Offenbar plant der Lüneburger Jüngling, analog wie bei den Vorgängervarianten zu verfahren. Nämlich erst dann Inhalte einzupflegen, wenn tatsächlich jemand das Spam-Fax, das er am 5. Januar 2012 versendete, zurückschickt und damit einen Auftrag auslöst.

Beim Fax hat sich der im Kommen befindliche Julian Weiner diesmal etwas mehr Mühe gegeben. Es ist augenscheinlich nicht einfach nur ein kopiertes Fax eines anderen Branchenbuch-Betrügers, sondern offenbar ein eigenes. Aber wer weiß das schon so genau bei den vielen Varianten, die da draußen rumschwirren.

Der Inhalt des Faxes liest sich wie immer. Eine “Grundlistung” sei “selbstverständlich kostenfrei”. Dass die Eintragung auf der Website das-branchen-buch.info erfolgen wird, ist explizit nicht zu lesen. Im Gegenteil: Es ist mehrfach von “Das Branchenbuch” die Rede. Im Kleingedruckten steht zu lesen: “Für die Eintragung erweiterter Kontaktdaten berechnen wir insgesamt 797 Euro netto für zwei Jahre.” Durch seine Aufmachung und die Textgestaltung dürfte das Werbefax unter das kürzlich vom BGH gesprochenen Urteil fallen.

Auf keinen Fall sollte dieses Fax ausgefüllt und an die Faxnummer zurückgesendet werden. Unter Umständen wertet Weiner das als Auftrag, für den er bezahlt werden will.

Wieso Julian Weiner?
Achso, wie ich auf Julian Weiner komme? Er ist Teilhaber der so genannten 1. EMA Verwaltungs Ltd., die als Absender des Faxes und im Impressum der Website als Herausgeber genannt wird. Gegründet wurde die Limited am 25.11.2011. Als Teilhaber sind eine gewisse SL24 Limited eingetragen – und eben auch Julian Weiner, Wilschenbrucher Weg 20, 21335 Lüneburg. Die Kopie der Limited-Anmeldung kann hier heruntergeladen werden. Das eine britische Pfund schenke ich Euch, Jungs.

Im Übrigen versucht Julian Weiner wohl, die Spur auf eine falsche Fährte zu lenken. In den “FAQ” auf das-branchen-buch.info ist in manchen Texten von gelbes-branchenbuch.info (Das Projekt von Florian Wilk) die Rede. Denkbar ist aber auch, dass hier einfach schlampig kopiert wurde, ohne die Texte auf das eigene Projekt anzupassen. (Update 6. Januar: Mittlerweile wurde dies korrigiert.) Ich halte es eher für unwahrscheinlich, dass sich Wilk, Weiner und Shahrasbi kennen. Dafür arbeiten Weiner und Shahrasbi einfach zu dilletantisch.

Noch ein wenig Technik-Blahblah:
Die Domain das-branchen-buch.info wurde am 2. Januar erstmalig registriert und wird in Deutschland über Revido.de in Freital gehostet. Als technischen Dienstleister scheint Revido die HL-Komm aus Leipzig zu nutzen, wenn ich das richtig interpretiere.

Auffällig: Revido selbst ist auch eine Limited, die ebenso wie die 1. EMA auch in Wakefield ihren Sitz hat. Das muss aber nichts heißen, Wakefield ist bekannt als Limited-Standort. Die erste Version von gelbes-branchenbuch.info hatte auch seinen offiziellen Firmensitz in Wakefield. Das muss eine Art Paradies für Limited-Gründer sein.

Als Mailadresse wird im Domain-Whois ema-verwaltung@gmx.com angegeben.

Auf dem gleichen Webspace wie das-branchen-buch.info liegt noch die Domain ema-verwaltung.eu. Diese zeigt auch auf das Branchenbuch. Registrant der Domain ist der gleiche wie bei das-branchen-buch.info: ein gewisser Thomas Wood in London. Registriert wurde diese Domain bei United Domains.

Es zeigen sich Parallelen zu regionales-branchenbuch.info: Auch diese Domain wurde bei United Domains registriert und gehostet wird das Angebot ebenso bei Revido in Freital.

Vorbeugend noch einmal die Warnung: Auf keinen Fall das Werbefax ausfüllen und zurückschicken. Das Ganze ist ein Nepp und keinesfalls ein kostenloses, geschweige denn ein ernstzunehmendes Verzeichnis. Wer hier unterschreibt, geht wohl nach Julian Weiners Einschätzung einen Vertrag ein, für den er Geld sehen will. Im Kleingedruckten ist die Rede von “797 Euro netto für zwei Jahre”.

Update, 18. Januar 2012:
Wie Companies House zu entnehmen ist, hat Julian Weiner seine Adresse geändert. Er gibt nun an, in der Wendenstraße 48 in Braunschweig zu wohnen.

Update, 19. Januar
Inzwischen sind die ersten Rechnungen bei Geschädigten eingetroffen. Zahlungen sind auf das Konto 8801774400 bei der Allianz Bank, Bankleitzahl 70035000 zu leisten. Das ist neu, ebenso wie die erst am 23.12.2011 gegründete (PDF) EMA Deutschland Ltd. & Co. KG. Selbige ist wohl für den Einzug der Rechnungen zuständig, die Komplementärin, die bereits hier angesprochene 1. EMA Verwaltungs Ltd. von Julian Weiner, erstellt offiziell die Website und schafft die Kunden ran. Dass die EMA Deutschland Ltd. & Co. KG auch Julian Weiner gehört, überrascht nicht. Er ist der einzige Kommandatist und mit 1000 Euro an der Ltd. & Co. KG beteiligt. Die Wahl der Rechtsform soll wohl eine gewisse Größe vortäuschen. Oder irgendjemand hat Weiner erzählt, dass damit die Geschäftsführerhaftung abnimmt. Das ist jedoch laut Auskunft meines Anwaltes ein Trugschluss.

Die EMA Deutschland ist aber nicht das einzige Unternehmen, das Julian Weiner in Deutschland angemeldet hat. Neben der hier auch schon thematisierten AWS Investment UG ist er ebenso Geschäftsführer der Accersita Payment UG. Selbige wurde am 14.12.2011 als 1st European Marketing Agency UG gegründet (PDF) und bereits am 23.12.2011, also zeitgleich mit Gründung der EMA Deutschland Ltd. & Co. KG, in Accersita Payment UG umbenannt. War der Unternehmensgegenstand vorher noch Webdesign, so soll die Accersita Payment nun “die Erbringung von Abrechnungsserviceleistungen, Onlineabrechnungen sowie erlaubnisfreies Inkasso für verbundene Unternehmen gemäß § 2 Abs. 3 Ziffer 6 RDG, § 15 AktG und der Einzug von angekauften Forderungen von verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG” leisten. Kurz gesagt: Julian Weiner plant also, säumigen und zahlungsunwilligen “Kunden” seines wertlosen und unbekannten Branchenverzeichnisses, mittels eines selbst gegründeten “Inkassounternehmens” die Hölle heiß zu machen. Wichtig dabei ist die Formulierung “erlaubnisfreies Inkasso”. Dies besagt, dass die Accersita Payment nur eigene Forderungen inkassieren darf, mit einem wirklichen Inkassobüro also nicht zu vergleichen ist. Trotz aller Bemühungen Julian Weiners bleibt sein Geschäftsmodell, was es ist: gewerbsmäßiger Betrug.

Update, 27. Januar 2012:
Mittlerweile ging zwischen vermeintlichen “Kunden” und der EMA Deutschland Ltd. & Co. KG diverser Brief-, bzw. Faxwechsel hin und her. Eine Geschädigte leitete mir ein Schreiben weiter, in dem man “nicht nachvollziehen” könne, “weshalb Sie nun meinen, diese Gebühr nicht zahlen zu müssen.” Danach folgt ein Auszug aus dem Kleingedruckten des ursprünglichen Werbefaxes. Um die Forderung zu untermauern, wird “ein aktuelles Urteil in gleicher Angelegenheit” beigelegt. Hier handelt es sich um das bei den Branchenbuch-Abzockern sehr beliebtes Urteil des Amtsgerichtes Münster (Aktenzeichen: 3 C 2811/10), das vom Oktober 2010 ist und damit alles andere als “aktuell”, wie es die EMA Deutschland Ltd. & Co. KG bezeichnet. Was von diesem Urteil zu halten ist, steht unter anderem hier.

Update, 17. Februar 2012
Mit Datum vom 10.2. wird unterdessen eine “Letzte außergerichtliche Mahnung vor Abtretung” verschickt. Die Zahlung soll bis 20.2. auf das Konto bei der Allianz Bank erfolgen. Ich vermute, dass Julian Weiner bei weiterer Zahlungsverweigerung seiner “Kunden” sein Unternehmen Accersita Payment UG bemüht, um die Zahlungen einzufordern.

 
Update, 26. April 2012
Nachdem nun monatelang nichts passierte, lässt Julian Weiner, bzw. die EMA Deutschland Ltd & Co KG bei säumigen “Kunden” die Forderung über ein Inkassobüro einziehen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Auftraggeber, Ema-Deutschland Ltd. & Co KG in 40210 Düsseldorf, hat uns mit dem Einzug der unten bezeichneten Forderung beauftragt.

Dies schreibt ein Unternehmen namens “Inkasso Consulting Stumpf e.K.”
aus St.Leon-Rot. Neben der Hauptforderung verlangt das Inkasso-Unternehmen 239,06 Euro zusätzliche Gebühren. Wie mir Inhaber Horst Stumpf auf Rückfrage mitteilte, sieht er sich von seinem Auftraggeber getäuscht. “Wir haben in unseren Geschäftsbedingungen ganz klar vermerkt, dass wir nur unbestrittene Forderungen inkassieren.
Nachdem wir nun vermehrt Beschwerden von Schuldnern erhalten haben, die sich betrogen fühlen, kommen wir zu dem Schluss, dass wir die Zusammenarbeit mit unserem Kunden wohl beenden werden”, sagt er. Rund
200 Schreiben seien an Schuldner der EMA Deutschland Ltd. Co KG versandt worden. Empfängern seiner Briefe rät er, sich telefonisch bei ihm zu melden. “Damit ist das Thema dann für uns erledigt”, so Stumpf.

Update, 2. Mai 2012
Wie mir zwei Unternehmer unabhängig voneinander mitteilen, trifft die Aussage des Herrn Stumpf wohl nicht so zu. Beiden Unternehmern teilte er mit, dass sie zur Zahlung verpflichtet wären. Und weiter: Wenn das Unternehmen nicht zahlen würde, würde man zivilrechtlich gegen den Mitarbeiter vorgehen, der das Schreiben unterschrieben hat. Einer Einschaltung eines Anwaltes sah er gelassen entgegen. Update dazu: Horst Stumpf meldete sich noch einmal bei mir und versicherte, dass der Vertrag mit der EMA in Person Julian Weiner gekündigt wäre; Forderungen seitens Inkasso Consulting Stumpf würden nicht mehr bestehen.

Unterdessen mahnt nun auch die hier oben bereits erwähnte Accersita Payment UG die Beträge der 1. EMA Verwaltungs Ltd. an. Dass die Accersita Payment eine UG (haftungsbeschränkt” ist, verschweigt sie auf ihren Schreiben – obwohl eine Unternehmergesellschaft (UG) als Form dazu verpflichtet ist. Das Mahnschreiben der Accersita Payment kann zur Ansicht hier heruntergeladen werden. Als Bankverbindung ist schon wieder eine neue Bank eingetragen, diesmal sollen die Zahlungen auf ein Konto der GLS Bank eingehen.
Die Accersita Payment, in Person Julian Weiner, hat eine Website bereit gestellt, auf der er meint, dass die betroffenen Unternehmen nun zahlen müssen. Telefon- oder Faxdaten zur Klärung werden nicht genannt. Diverse Gerichtsurteile werden aufgelistet, die wohl aber durch gegenteilige Urteile aufgehoben werden dürften. Ob hier tatsächlich ein Vertrag zustande kam, muss wohl ein Gericht im Einzelfall prüfen.

 
Update, 13. Juni 2012
Es geht weiter. Polizeidirektionen und Staatsanwaltschaften sind offenbar unwillig oder unfähig, dem Treiben von Julian Weiner ein Ende zu setzen. Seit gestern werden neue Faxe verschickt. Diese haben abermals die Aufmachung eines Korrekturabzuges; selbst das Wort Korrekturabzug wird verwendet.

Überschrieben sind die Faxe mit “DAS BRANCHENBUCH”, in der Zeile darunter ist die Region oder die Stadt angegeben. Mit den Worten “das notwendige Fax” und “noch heute unterschrieben zurück” soll eine Dringlichkeit suggeriert werden. Als “Erscheinungszeitraum” ist Sommer 2012/Sommer 2013 angegeben, als “Optionales” wird ein Hyperlink im Internet angeboten. Dass sich der gesamte Eintrag nur im Internet auf der Seite das-branchen-buch.info wiederfinden wird und nicht etwa in einem gedruckten Buch, steht in den kleingedruckten Vertragsbedingungen unter dem Eintragsformular. Hier sind auch die Kosten zu finden: 819 Euro pro Jahr, bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Die “Grundlistung” mit Nennung des Firmennamens und der Adresse sei kostenfrei, der Eintrag koste also erst, wenn man die “erweiterten Kontaktdaten” wie Telefon, Fax, Website und Mail einträgt. Was von einem “Branchenbuch” zu halten ist, das eine Telefonnummer als “erweiterte Kontaktdaten” bezeichnet, muss ich sicher nicht extra ausführen.

Zurückgefaxt werden soll der Auftrag an die Nummer 03221 1102132. Hierbei handelt es sich, wie in der Vergangenheit, um eine so genannte ortsunabhängige Rufnummer, die auf eine “Arcor Mail & Messaging” weiterleitet. Als Nutzer wird ein “Thomas Woth” oder “Thomas Roth” angegeben, so genau kann man das nicht verstehen, wenn man diese Nummer anruft. Der Zusatz “ohne Servicegebühren” heißt übrigens nicht, dass die Nummer kostenlos wäre. Solche 032-Nummern werden in der Regel normal bepreist wie ein Ferngespräch, in Flatrates sind sie üblicherweise nicht enthalten, von Mobilfunkanschlüssen sind sie teurer.

Nach wie vor warne ich hier davor, diese Faxe auszufüllen, zu unterschreiben und zurück zu faxen. Sie erhalten hier eine nicht messbare Gegenleistung für Ihr Geld. Sie werden auf einer unbekannten Website eingetragen, die kein normaler Mensch zur Recherche von Unternehmen nutzt. Die angebotene “Leistung” ist in die Nutzlosbranche einzuordnen. Wer Geld zu verschenken hat, sollte stattdessen einen Verein oder die eigene Stadt unterstützen.

Update, 1. August 2012
Mit heutigem Datum erhalten Unternehmen Post von der IPP Inkassoservice Pro Pecunia GmbH aus Hamburg. Diese fordert in einem mir vorliegenden Fall 1188,55 Euro, zahlbar bis 13. August 2012. Auf Anfrage teilt Geschäftsführer Mathias Hein mit, dass die Forderungen seiner Meinung nach zurecht bestehen würden. Preise für die Eintragung wären zweifelsfrei auf den Angebotsfaxen lesbar, die textliche und grafische Gestaltung sei nicht irreführend. Auftraggeber für die IPP Inkassoservice sei die Accersita Payment UG, welche die Forderungen der EMA Deutschland Ltd. Co KG übernommen hätte…
Unternehmer, die glauben, die Forderung bestehe zu Unrecht, sollten sich nach Auskunft von Mathias Hein telefonisch melden. Finde keine Einigung statt, gehe der Vorgang zurück an den Auftraggeber, der dann entscheiden könne, gerichtlich tätig zu werden. Was die Accersita Payment UG in Person Julian Weiner wohl eher nicht tun wird…


Update, 30. August 2012
Mit Datum vom 27. August erhalten Unternehmer nun Post von einem “Rechtsanwalt Wolfgang Rust” aus Hamburg. Selbiger habe die Vertretung der Accersita Payment UG übernommen und fordert nun bis 10.9. den säumigen Betrag. Ansonsten werde er bei seiner Mandantin (Accersita) um “Klagauftrag” nachsuchen und nach Vorliegen eines vollstreckbaren Titels “umgehend die Zwangsvollstreckung” einleiten. Außerdem droht er mit Eintrag in “entsprechende Stellen” wie Schufa, Bürgel, Creditreform, Infoscore etc.”

Auffällig ist: Rechtsanwalt Wolfgang Rust gibt als seine Adresse die gleiche an wie die IPP Inkassoservice Pro Pecunia GmbH: die Spaldingstraße 74 in Hamburg. Vielleicht aber auch nicht sonderlich verwunderlich in einem Haus, in dem laut Google Maps über 70 Unternehmen ansässig sind. Vielleicht aber auch nicht. Denn offenbar teilen sich die IPP und Anwalt Rust ein Büro. Zumindest kann man das annehmen, wenn man sich diesen Eintrag auf der Website eines anderen Inkasso-Unternehmens ansieht: Das Unternehmen Inpago listet Wolfgang Rust als “Rechtsanwalt im Kompetenznetzwerk” und nennt dort bei der Anschrift auch den Namen Mathias Hein, Geschäftsführer der IPP Inkassoservice. Scheint also, als bekäme Rust direkt die Aufträge von der IPP, um säumigen “Schuldnern” ein wenig Druck zu machen. Schade, ich hatte nach meinem Gespräch mit Herrn Hein den Eindruck, er wäre ebenso einsichtig und vernünftig wie seinerzeit Herr Stumpf, der recht schnell merkte, dass an den Forderungen der Accersita erhebliche Zweifel bestehen.

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Bundesgerichtshof entscheidet gegen Anbieter von Branchenverzeichnis

BGH: Wettbewerbswidriges Angebotsschreiben für Eintrag in ein Branchenverzeichnis – Eindruck beim flüchtigen Lesen ist entscheidend

Angebotsschreiben für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis sind sowohl unter dem Gesichtspunkt der Verschleierung und auch der Irreführung wettbewerbswidrig. Dies gelte für Eintragsangebote in ein Branchenverzeichnis, welche beim flüchtigen Lesen den Eindruck erwecken, dass es sich lediglich um die Aktualisierung eines bestehenden Eintrags handele.

Der Bundesgerichtshof entschied dazu:
Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG.

Im vorliegenden Fall hatte die DeTeMedien (Gelbe Seiten) die Neue Branchenbuch AG verklagt.

Auf das Urteil des BGH können sich Empfänger von Rechnungen für Einträge in nutzlose, unbekannte und überteuerte Online-Branchenverzeichnisse künftig stützen, um ihre Rechte geltend zu machen. Wichtig ist, mit Bekanntwerden der Forderung einen Widerspruch wegen arglistiger Täuschung gegen den Anbieter zu erklären.

Den kompletten Text des Urteils kann man hier einsehen.

Quelle

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DMV Deutscher Medien Verlag Limited nutzt gleiche Bankverbindung wie TM Marketing Service Limited (Update)

Bitte auch diese Chronik beachten.

Interessante Neuigkeiten offenbaren sich: DMV Deutscher Medien Verlag Limited (Anbieter von gelbes-branchenbuch.info) und TM Marketing Service Limited (Anbieter von mein-branchenverzeichnis.info) nutzen seit ein paar Tagen die gleiche Bankverbindung. Beide “Projekte” stehen sich also, wie von mir schon vermutet, offenbar doch sehr nahe und haben womöglich auch den gleichen “Betreiber”. (Update vom 24.2. am Ende des Textes beachten!)

Ein Unternehmer aus Hamburg schickte mir heute eine Mail mit einem gescannten Schreiben der DMV Deutscher Medien Verlag Limited. Nachdem seit dem Versand der “letzten Mahnung” durch die DMV nun einen Monat nichts mehr passierte, ist das Unternehmen, das noch immer über keinen neuen Director verfügt, offenbar wieder aufgewacht. Unternehmer, die die Rechnung anfechten, bekommen nun wieder Rechtfertigungen und abenteuerliche Begründungen seitens der DMV, dass die Rechnung ja doch zu zahlen sei. Abermals wird eine Kostenreduzierung auf eine Aufwandspauschale von 200 Euro angeboten. Man habe ja schließlich schon Aufwände gehabt und könne nicht einfach den Vertrag stornieren. Natürlich nicht.
Der Hamburger Unternehmer wird gebeten, den ausstehenden Betrag auf ein Konto einzuzahlen. Wörtlich heißt es:

Da sich unsere Kontodaten kurzfristig geändert haben, überweisen Sie den noch ausstehenden Betrag bitte auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Medien Verlag
Kontonummer: 661521500
BLZ: 70040041 (Commerzbank)
Verwendungszweck: Rechnungsnummer.

Die angegebene Kontonummer ist auch die, auf die Zahlungen von “Kunden” der TM Marketing Service Limited (mein-branchenverzeichnis.info) gehen sollen (vergleiche diesen Eintrag. Sprich: Beide Dienste nutzen ein und dieselbe Kontonummer.

Florian Wilk ausgestiegen?

Warum die DMV nicht mehr die Wirecard-Bank nutzt, darüber lässt sich nur mutmaßen. Inhaber der bislang genutzten Kontonummer bei der Wirecard-Bank war der bereits zu Anfang von mir als Drahtzieher identifzierte Florian Wilk aus Greifswald. Dies hat mir ein Polizeibeamter kürzlich mitgeteilt. Vielleicht haben die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft(en) ja mittlerweile Früchte getragen. Oder Wilk hat mittlerweile doch die Hosen voll und das “Projekt” an andere übergeben. Wir erinnern uns kurz: Wilk war derjenige, der mir anwaltlich verbieten lassen wollte, dass ich behaupte, er hätte mit gelbes-branchenbuch.info oder der DMV Deutscher Medien Verlag Limited etwas zu tun. Okay, das mit der Limited mag sogar stimmen. Denn die Limited, die er anmeldete, heißt MV Deutscher Medien Verlag Limited, also ohne D am Anfang. (Download der Limited-Anmeldung).
Wo sich Wilk grad aufhält, ist freilich nicht bekannt. Immerhin ist der Mann Werbeberater für Hotels, der kommt also ziemlich rum. Das Maritim-Hotel Stuttgart beispielsweise kann sich noch an einen Aufenthalt Ende November erinnern. Aber das würde jetzt zu weit führen, gell, Florian?

Anzeige und Anfechtungserklärung

Um die wahren Hintermänner, bzw. die Leute zu identifizieren, die derzeit ihren Kopf hinhalten müssen, genügt eigentlich nur eine Anzeige bei der nächsten Staatsanwaltschaft. Dort sollte man eine Anzeige wegen Verdacht auf Betrug oder versuchten Betruges einreichen und gleich die Kontonummer mit angeben, bzw. sowieso alle Schriftstücke einreichen, die man zum Vorgang hat. Natürlich nimmt auch jede Polizeidienststelle eine Anzeige auf, die Staatsanwaltschaft ist aber sicher, das weiss ich mittlerweile aus Gesprächen mit betroffenen Unternehmen, schlagkräftiger. Die kümmern sich meist auch gleich um den Kontakt zum Finanzamt und fordern die Bank auf, den Kontoinhaber zu benennen. Dürfte interessant sein, zu erfahren, welche Parallelen sich da zwischen beiden Unternehmen auftun.

Im Übrigen scheint die von der TM Marketing Service Limited angegebene Umsatzsteuer-Identnummer nicht existent zu sein. Eine Abfrage auf der Website der Europäischen Kommission Steuern und Zollunion bringt für die Nummer DE272635523 kein valides Ergebnis. Auch die Ust-Id-Nr. der DMV Deutscher Medien Verlag Limited ist mittlerweile nicht mehr existent.

Wichtig ist laut Aussage eines Anwaltes, mit dem ich gestern noch telefonierte und mailte, dass Unternehmen, die eine solche Rechnung von DMV oder TM Marketing Service erhalten haben, unbedingt eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung und eine gleichzeitige Kündigung absenden. Bei arglistiger Täuschung gilt eine Jahresfrist nach Kenntniserlangung. Wer also innerhalb des Jahres nicht wderspricht bzw. unter Annahme der arglistigen Täuschung den Vertrag anfechtet, kann sich bei einem eventuellen Gerichtsverfahren nicht mehr wirksam wehren. Darum würde ich folgenden Weg gehen:

  • 1. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei einreichen
  • Anfechtungserklärung und Kündigung an die auf der Rechnung angegebene Faxnummer senden


Und ganz wichtig: Ruhig bleiben. Diese Zockerbanden sind in der Regel darauf aus, schnell viel Geld zu machen und kein Geld auszugeben. Nach Abgabe der Kündigung und Anfechtungserklärung würde ich die Nerven bwahren, Mahnungen und sonstige Drohungen ignorieren. Sollten die Typen doch auf die wahnwitzige Idee kommen, einen Anwalt in die Spur zu jagen, ein Inkassounternehmen zu beauftragen oder gar einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, müssen Sie natürlich etwas tun. Ich würde mir in diesem unwahrscheinlichen Fall anwaltliche Hilfe holen. Aber wie gesagt: Ich vermute eher, dass dieser Fall nicht eintritt. Und wenn doch, gibt es auch dann wieder diverse Hebel, die man ansetzen kann.

Update, 18.2.2011 Mittlerweile bekommt der DMV Deutscher Medien Verlag sogar Post an die Anschrift Brandteichstraße 20 in Greifswald. Also dort, wo Florian Wilk mit seinem Unternehmen Neue Mediengesellschaft mbH sitzt oder ansässig war. Im vorliegenden Fall war es die IHK-Zeitschrift, die aber nicht zugestellt werden konnte und stattdessen im Briefkasten eines Verlages landete. Da stellt sich doch die Frage: Wie kommt die IHK auf die Idee, die DMV Limited würde in der Brandteichstraße 20 sitzen?

Update, 21.2.2011 Es wird immer verrückter. Die IHK Neubrandenburg teilt mir soeben auf meine Anfrage hin mit:

“Firmen erhalten, nachdem die Gewerbeanmeldung in der IHK vorliegt, ein Begrüßungsschreiben durch die IHK mit einer Reihe von Informationen zum Leistungsspektrum der IHK. In diesem Zusammenhang wird auch abgefragt, ob der Unternehmer die Unternehmerin die IHK-Zeitung erhalten möchte oder nicht. Erhält die IHK keinen abschlägigen Bescheid vom Unternehmen, dann wird die Kammerzeitung “automatisch” an die Firma versandt. Erst wenn die Firma es wünscht, keine Kammerzeitung mehr zu erhalten bzw. wenn der IHK eine Gewerbeabmeldung vorliegt, wird der Versand der Kammerzeitung eingestellt. Der Versand der Kammerzeitung im Februar hat sich mit der Gewerbeabmeldung überschnitten. Nach unserem jetzigen Kenntnisstand ist die Ltd. in Greifswald Mitte Februar abgemeldet worden (genau am 16. Februar). Die Firma war von Florian Wilk am 8.Dezember 2010 mit Sitz in der Greifswalder Brandteichstraße 20 per Gewerbeanmeldung in der IHK registriert worden. Unternehmensinhalt lt. Gewerbeanmeldung waren “Direktmarketing, Planung und Durchführung”. Der von Ihnen genannte Unternehmer betreibt nach unserem Kenntnisstand noch zwei weitere Unternehmen.”

Soweit Eckhard Behr, PR-Berater der IHK. Ich muss schon sagen, dass mich das dann doch sehr überrascht. Wilk, der mir (erfolglos) per anwaltlicher Unterlassungserklärung verbieten lassen wollte, dass ich ihn und die DMV Deutscher Medien Verlag Limited in irgendeinen Zusammenhang bringe, hat die Chuzpe, nur zwei Monate später eben jenes Unternehmen als Gewerbe in Deutschland anzumelden.

Halten wir also fest: Das Gewerbe DMV Deutscher Medien Verlag Limited existiert in Deutschland seit 16.2.2011 nicht mehr. Und auch in Großbritannien wirds wohl langsam eng. Companies House, quasi das Handelsregister, hat auch auf eine zweite Anfrage hin keine Antwort von der DMV bekommen, ob sie nicht langsam mal einen neuen Director benennen will. Die Ausschöpfung aller Fristen und rechtlichen Schritte dauere seine Zeit, teilt mir Companies House mit. Spätestens im Juni könnte die DMV zwangsweise abgemeldet werden.

Allein schon wegen dieser Ungereimtheiten, laufender staatsanwaltschaftlicher und polizeilicher Ermittlungen, steuerrechtlicher Probleme und so weiter, würde ich als betroffener Unternehmer eine Rechnung des DMV natürlich nicht bezahlen. Ein Rechtsstreit ist hier ziemlich unwahrscheinlich. Bei der TM Marketing Service Limited liegt der Fall wohl ähnlich.

Update, 23.02.2011 Die TM Marketing Service Limited reagiert nun auch auf Anfechtungsschreiben. An einen Unternehmer schreibt eine “Katja Fischer” etwa:

Der Grundeintrag mit ihrer Adresse ist kostenfrei. Die optionalen Kontaktdaten kosten 497,- EUR für ein Jahr. Diese Informationen finden Sie auch auf dem Auftragsformular. Ihre Reaktion auf unsere Rechnung können wir nicht nachvollziehen. Es entsteht eher der Eindruck, dass der Auftrag bei Ihnen nicht gelesen wurde. Da Sie auf Ihrem Auftrag den Bereich für die Kontaktdaten ausgefüllt haben, wurde von uns die erweiterte Eintragung vorgenommen.
Einen Hinweis, dass die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten nur für uns zur Information dienen sollten, war leider nicht vorhanden.
Sorgen Sie bitte – falls noch nicht geschehen – für den zeitnahen Ausgleich unserer Rechnung.

Hier wird also versucht, alle Schuld auf den Unternehmer abzuwälzen. Interessant, dass im Briefkopf nun gar nicht mehr das Schlagwort “Gelbes Branchenbuch” auftaucht, das noch auf dem Auftragsfax und auf der Rechnung prangte. Nun heißt es nur “Mein-Branchenverzeichnis.info” und darunter steht “Über 5 Millionen Einträge.” Damit sind wohl die negativen Blog- und Foreneinträge über diese Abzocker gemeint…

Den “Kundenservice”, wie “Katja Fischer” schreibt, würde man montags bis freitags zwischen 8 und 16.30 Uhr erreichen. Angegeben sind abermals die 0180-Nummern (Fax und Telefon), die auch auf der Rechnung zu finden waren.
Süffisant wird sich am Ende des Schreibens, das als Ortsmarke “London” enthält, für die “angenehme Kommunikation mit Ihnen” bedankt.

Update, 24.02.2011 Die TM Marketing Service Limited (mein-branchenverzeichnis.info) verschickt seit heute per Fax Mahnungen. Auf diesen ist eine neue Kontonummer angegeben. Nun muss die Deutsche Bank herhalten. Als Kontonummer wird die 242459600 angegeben. Bankleitzahl ist die 50070024 (Deutsche Bank Frankfurt/Main). Die Bank freut sich bestimmt über Hinweise zur Geschäftspraktik ihres neuen Kunden.

Update, 04.03.2011 Witziges Detail am Rande: Offenbar streiten sich nun schon die Abzocker untereinander. Das auch hier bereits thematisierte “Gelbe Branchenbuch” der MCP Holding aus Belize, erreichbar unter gelbesbranchenbuch.com und gelbesbranchenbuch.info, hat sich wohl bei der WIPO, einer Art Mediationscenter für Domainnamen, beschwert und Ansprüche auf die Domain gelbes-branchbuch.info gestellt. Es würde Verwechslungsgefahr bestehen. Auch sei nicht bekannt, ob der Domaininhaber von gelbes-branchenbuch.info, dieser ominöse Linh Wang, eine natürliche oder juristische Person sei. Eine Antwort auf die Beschwerde gab es natürlich auch nicht. Am 4. Februar wurde die Beschwerde allerdings trotzdem abgewiesen.
Update, 07.03.2011Auf domain-recht.de wird der Vorgang nochmal erklärt und genauer eingeordnet.

Update, 07.03.2011 Unterdessen geht Florian Wilk wieder in die Öffentlichkeit. Auf fair-news.de veröffentlichte er eine Pressemitteilung, bezugnehmend auf sein Unternehmen Media Treuhand GmbH.


Da mich immer wieder Betroffene fragen, ob sie mir etwas für meine Recherchen spenden können: Ich habe eine Amazon-Wunschliste. Von dieser darf man mir gern etwas bestellen. Vielen Dank!

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Rechnung von mein-branchenverzeichnis.info (TM Marketing Service Ltd) – Update

Alle Artikel zum Thema:

02.12.2010: Abzock-Versuch von mein-branchenverzeichnis.info
15.2.2011: Rechnung von mein-branchenverzeichnis.info
17.2.2011: gelbes-branchenbuch.info und mein-branchenverzeichnis.info nutzen gleiche Kontonummer
19.4.2011: Chronik der Ereignisse


Nun gibt es auch wieder Neues von mein-branchenverzeichnis.info. Die TM Marketing Service Ltd. verschickt jetzt auch Rechnungen für den nutzlosen und überteuerten Eintrag auf ihrer nur schlecht und sehr langsam funktionierenden Website. Der Eintrag wurde im Dezember 2010 per Spam-Fax an Unternehmer akquiriert. In dem verlinkten Beitrag steht auch eine Handlungsempfehlung, wie nun meiner Meinung nach zu verfahren ist: Erstatten Sie bei Erhalt einer Rechnung Anzeige wegen Verdacht auf Betrug. Bezahlen Sie nicht.

Die Rechnung (497 Euro zzgl. MwSt. = 591,43 Euro) kommt in einer ähnlichen Aufmachung daher wie bei gelbes-branchenbuch.info. Sogar der verwendete Zahlschein scheint der gleiche zu sein. Wie auch bei den Rechnungen des DMV Deutscher Medien Verlag Limited findet sich an dem Zahlschein links die aufgedruckte Nummer “732.01.1 01.2010″. Hierbei handelt es sich offenbar um Überweisungsvordrucke, wie sie von verschiedenen Verlagen, etwa dem Sydow-Verlag oder dem Dieckmann-Verlag anboten werden.

Als Absender der Rechnung, die per Post eintrifft, zeichnet die TM Marketing Service Limited in London mit Director Jonathan Scott verantwortlich. Per Telefon oder Fax könne man sich an den “Kundendienst” wenden. Die Telefonnummer lautet 01805 662060, die Faxnummer 01805 662065. Beide Nummern werden laut Bundesnetzagentur im Netz der First Communication GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, geschalten (wie bei gelbes-branchenbuch.info). Eine Anfrage nach dem Zuteilungsnehmer der Nummern ist an First Communication raus.

Auch eine Umsatzsteuer-Identnummer findet sich wieder auf den Rechnungen. Sie lautet DE 272635523. Hier dürfte der Fall genauso wie bei gelbes-branchenbuch.info vom DMV liegen: Da die TM Marketing Service Ltd. über keine deutsche Niederlassung verfügt, darf sie aus London gar keine Mehrwersteuer für deutsche Unternehmer erheben. Das habe ich in diesem Beitrag erläutert (ab “Update vom 22. Dezember 2010″).

Interessant ist diesmal auch der Poststempel des Briefumschlages. “Briefzentrum 17″ ist auf ihm zu lesen. Das Briefzentrum 17 befindet sich in Neubrandenburg. Bei gelbes-branchenbuch.info wurde das Briefzentrum 04 in Leipzig benutzt. Auffällig ist auch hier wieder die räumliche Nähe. Sollten hier altbekannte Kräfte wirken?

Die Bankverbindung ist diesmal ein Konto (661521500) bei der Commerzbank. Die Bankleitzahl 70040041 gehört zur Commerzbank im Großraum München. Die Bank dürfte sich über entsprechende Hinweise freuen.

Update 16.2.2011 Auch in Österreich hat mein-branchenverzeichnis.info seine Werbefaxe ausgesendet. Auch dort sind Unternehmer auf den Nepp hereingefallen und erhalten nun Rechnungen.
Offenbar ist es auch bereits einigen Unternehmern gelungen, über die angegebene Rufnummer Mitarbeiter der TM Marketing Service Ltd. zu erreichen. In einem mir bekannten Fall wurde die Herabsetzung des Rechnungsbetrages auf 400 Euro angeboten. Auch dies ist wieder eine Parallele zum “Vorgänger” gelbes-branchenbuch.info. Auch hier wurde eine “Kulanzregelung” getroffen. Meiner Meinung nach ist dies ein weiterer Hinweis darauf, dass hier nur versucht wird, relativ schnell zu viel Geld zu kommen. Hier geht es nicht um einen ordentlichen Geschäftsablauf, noch viel weniger um ein funktionierendes Branchenverzeichnis. Hier wird abgegrast, was abzugrasen geht.

Update, 11. Juli 2012:
Inzwischen hat Companies House (das britische Handelsregister) das Unternehmen TM Marketing Service Ltd., das als Herausgeber von meinbranchenverzeichnis.info auftritt, gelöscht. Die Firma werde zum 17.7.2012 erloschen sein, teilt Companies House im Register mit.


Da mich immer wieder Betroffene fragen, ob sie mir etwas für meine Recherchen spenden können: Ich habe eine Amazon-Wunschliste. Von dieser darf man mir gern etwas bestellen. Vielen Dank!

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