{"id":4165,"date":"2014-12-21T18:39:04","date_gmt":"2014-12-21T17:39:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.danielgrosse.com\/blog\/?p=4165"},"modified":"2014-12-21T18:43:50","modified_gmt":"2014-12-21T17:43:50","slug":"presserat-missbilligt-leipziger-volkszeitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.danielgrosse.com\/blog\/presserat-missbilligt-leipziger-volkszeitung\/","title":{"rendered":"Presserat missbilligt Leipziger&nbsp;Volkszeitung"},"content":{"rendered":"<p>Auch eine humorvolle und saloppe Formulierung rechtfertigt keine werbliche Darstellung von Personen und Produkten. So k&#246;nnte man die Entscheidung des Presserates zusammenfassen, die mir nun zuging. Am 9. Juli <a href=\"http:\/\/www.danielgrosse.com\/blog\/die-wunderbare-werbe-welt-des-lvz-boulevard\/\">ver&#246;ffentlichte ich hier<\/a> einen Artikel, in dem ich mich &#252;ber die &#8222;Wunderbare Werbe-Welt des LVZ Boulevard&#8220; auslie&#223;. In eben jeder Boulevard-Rubrik lie&#223; sich &#8222;<a href=\"http:\/\/kreuzer-leipzig.de\/2014\/07\/22\/ab-und-zu-kommt-mal-ein-praktikant\/\">Chefreporter<\/a>&#8220; Guido Sch&#228;fer zu einer werblichen Darstellung eines Physiotherapeuten und seiner Salbe hinrei&#223;en. Da ich hier den Pressekodex eindeutig verletzt sah, beschwerte ich mich beim Deutschen Presserat. Dieser sah meine Beschwerde nun als begr&#252;ndet und sprach eine Missbilligung gem&#228;&#223; Ziffer 7 des Pressekodex (Trennung von Werbung und Redaktion \/ Schleichwerbung) aus. Missbilligungen des Presserats sind f&#252;r die Verlage folgenlos. Sie werden nicht von ihm ver&#246;ffentlicht und m&#252;ssen auch nicht von der betroffenen Zeitung ver&#246;ffentlicht werden.<\/p>\n<p>Darum erledige ich das in diesem Fall. Das Schreiben des Presserats im Wortlaut:<\/p>\n<blockquote><p>\n<strong>A. Zusammenfassung des Sachverhalts<\/strong><br \/>\nDie LEIPZIGER VOLSKZEITUNG ver&#246;ffentlicht in der Rubrik Boulevard unter der &#220;berschrift &#8222;Neuer Hingucker, neues Haus, neuer Job, neue Salbe&#8220; eine Notiz &#252;ber einen Leipziger Physiotherapeuten und eine von ihm entwickelte Sportsalbe. Die Salbe wird anhand von Aussagen zweier Patienten positiv beschrieben. Weiterhin wird ein Produktfoto ver&#246;ffentlicht mit der redaktionellen Aussage &#8222;Bringt Lahme zum Gehen und zieht dahin, wo es weh tut: Sekoras brandneue Sportsalbe&#8220;.<\/p>\n<p>Der Beschwerdef&#252;hrer sieht in der Ver&#246;ffentlichung Schleichwerbung f&#252;r den Physiotherapeuten und die Salbe.<\/p>\n<p>Der Chefredakteur teilt in seiner Stellungnahme mit, dass die beanstandete Berichterstattung in einer Rubrik erschienen sei, f&#252;r die der Autor durch seine humorvollen, saloppen und manchmal auch etwas respektlosen Formulierungen bekannt sei. Er schreibe f&#252;r die Zeitung sowohl im Sportteil als auch f&#252;r die Rubrik &#8222;Boulevard&#8220;. Letztere befasse sich mit dem Leipziger Promi-Leben, Lokaler&#246;ffnungen und allem, was sich sonst f&#252;r den Boulevard eigne. Dies werde meist mit einem Augenzwinkern begleitet. Schon die &#220;berschrift &#8222;Neuer Hingucker, neues Haus, neuer Job, neue Salbe&#8220; zeige, dass hier Dinge zusammengebracht w&#252;rden, die eigentlich nichts miteinander zu tun h&#228;tten.<\/p>\n<p>Dass die Berichterstattung nicht &#8222;bierernst&#8220; zu nehmen sei, erkenne man auch in dem einleitenden Artikel &#252;ber die Er&#246;ffnung eines B&#252;rokomplexes, in dem u.a. davon die Rede sei, dass &#8222;unser aller Oberb&#252;rgermeister immer und &#252;berall gefragt sei&#8220;. Genau so sei auch die Ver&#246;ffentlichung &#252;ber die Sportsalbe des lokalprominenten Physiotherapeuten zu sehen, der f&#252;r den einzigen in der Stadt ans&#228;ssigen Profifu&#223;ball-Club RB Leipzig arbeite. Dass er und seine Salbe Aufnahme in die Rubrik gefunden h&#228;tten, sei auch der regionalen und bundesweiten medialen Aufmerksamkeit geschuldet, die der Aufstieg des von dem Red Bull-Eigner Dietrich Mateschitz unterst&#252;tzten Vereins in die zweite Bundesliga gefunden habe. <\/p>\n<p>Dass die Berichterstattung nicht ganz ernst gemeint sei, zeigten auch Formulierungen wie &#8222;im Hauptfach ist er der Medizinmann der Roten Bullen&#8220; und die Beschreibung einer bestimmten Schmerztherapie des Physiotherapeuten als sein &#8222;vorletzter Schrei&#8220;. Als sein &#8222;letzter Schrei&#8220; werde dann die von ihm entwickelte Wundersalbe dargestellt. Die in diesem Zusammenhang genannte Domain sei im &#220;brigen nicht abrufbar, so der Chefredakteur.<\/p>\n<p>Die Berichterstattung sei insgesamt belustigend und nicht schleichwerbend gemeint. Das zeigten auch Formulierungen wie &#8222;St&#246;ffchen&#8220; und &#8222;edle Schenkel&#8220; oder auch das Zitat &#8222;da geht man ab wie ein Z&#228;pfchen&#8220;. Absurd und nicht ernst gemeint sei selbstverst&#228;ndlich auch die Bildunterzeile &#8222;bringt Lahme zum Gehen&#8220;, die au&#223;erhalb jeder Realit&#228;t liege.<\/p>\n<p><strong>B. Erw&#228;gungen des Beschwerdeausschusses<\/strong><br \/>\nDer Beschwerdeausschuss erkennt in der Ver&#246;ffentlichung eine Verletzung des in Ziffer 7 Pressekodex festgeschriebenen Grundsatzes der klaren Trennung von Redaktion und Werbung. Mit der Darstellung wird die Grenze zwischen Berichterstattung von &#246;ffentlichem Interesse und Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 Pressekodex &#252;berschritten. Zwar ist es grunds&#228;tzlich m&#246;glich, dar&#252;ber zu berichten, dass ein im Verbreitungsgebiet bekannter Physiotherapeut eine eigene Sportsalbe entwickelt hat. Dies kann im lokalen Bereich f&#252;r die Leser durchaus von Interesse sein. Im konkreten Fall wird aber die Grenze zur Schleichwerbung durch die Ver&#246;ffentlichung des Bildes der Salbe sowie werbliche Formulierungen wie &#8222;Bringt Lahme zum Gehen und zielt dahin, wo es weh tut&#8220; oder auch &#8222;seine eigene Wundersalbe&#8220; bzw. das Zitat &#8222;Da geht man ab wie ein Z&#228;pfchen&#8220; eindeutig &#252;berschritten. Solche Details bzw. Formulierungen sind nicht mehr durch ein &#246;ffentliches Interesse an einer Berichterstattung gedeckt und erzeugen einen eindeutigen Werbeeffekt f&#252;r die Salbe.<\/p>\n<p><strong>C. Ergebnis<\/strong><\/p>\n<p>Der Beschwerdeausschuss h&#228;lt den Versto&#223; gegen die Ziffer 7 des Pressekodex f&#252;r so schwerwiegend, dass er gem&#228;&#223; \u00a7 12 Beschwerdeordnung die Ma&#223;nahme der Missbilligung w&#228;hlt. Nach \u00a7 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.<\/p>\n<p>Die Entscheidung &#252;ber die Begr&#252;ndung der Beschwerde ergeht mit sieben Ja-Stimmen bei einer Enthaltung. Die Entscheidung &#252;ber die Wahl der Ma&#223;nahme ergeht mit sechs Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung.\n<\/p><\/blockquote>\n<div id=\"facebook_like\"><iframe src=\"http:\/\/www.facebook.com\/plugins\/like.php?href=https%3A%2F%2Fwww.danielgrosse.com%2Fblog%2Fpresserat-missbilligt-leipziger-volkszeitung%2F&amp;layout=standard&amp;show_faces=true&amp;width=500&amp;action=like&amp;font=segoe+ui&amp;colorscheme=light&amp;height=80\" scrolling=\"no\" frameborder=\"0\" style=\"border:none; overflow:hidden; width:500px; height:80px;\" allowTransparency=\"true\"><\/iframe><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch eine humorvolle und saloppe Formulierung rechtfertigt keine werbliche Darstellung von Personen und Produkten. So k&#246;nnte man die Entscheidung des Presserates zusammenfassen, die mir nun zuging. Am 9. 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