regionaler-branchendienst.info: Der nächste, Bitte!

Fax von regionaler-branchendienst.infoEs hört nicht auf. Warum auch, wenn sich offenbar Geld mit angeblichen Branchenbüchern im Internet machen lässt. Heute erreichte mich ein Werbefax von regionaler-branchendienst.info. Mit „Rücksendefrist“ zum 19.12. solle ich doch meine „Daten prüfen und ggf. korrigieren“. Wie immer lauert hier die Falle: Wer seine Daten wirklich korrigiert, vervollständigt und womöglich noch brav unterschreibt, geht unter Umständen einen Vertrag mit dem „VVM Unternehmensverbund mit Sitz in Nicosia“ ein. 799 Euro netto sollen dann fällig werden.

Weiteres spare ich mir, hier stehen mittlerweile genügend Infos und Anleitungen zum Thema.

Die angegebene Faxnummer ist, wie damals bei „das-branchen-buch.info“ und seinen Varianten eine Nummer, die zu einer „Arcor Mail & Messaging“-Box führt. Angeblich gehört sie einer Esther Schweizer. Kann man sich anhören, wenn man diese Nummer anruft, anstatt ein Fax dort hin zu senden. Verantwortlich für den Versand ist angeblich die „Agentur IQ Marketing Inhaber Rene Schneider“ – so ist auf dem Fax zu lesen. Nun, viel IQ scheint beim vermeintlichen Herrn Schneider nicht vorhanden zu sein. Wenn es ihn denn überhaupt gibt….

Fazit: Lesen, lachen, wegwerfen.

16 Gedanken zu „regionaler-branchendienst.info: Der nächste, Bitte!

  1. Der Scherz kam auch bei mir an. Die verwenden, so wie viele vorher meine alte Adresse, schon seit bald 3 Jahren nicht mehr gültig. Ich werde ihnen von meinem RA androhen lassen, sie auf Verbreitung falscher Informationen über mein Unternehmen verklagen mit evtl. Schadenersatzforderung. Das ist rufschädigend für mich und ich werde dann hoffentlich aus deren Register ganz gelöcht.

  2. Ganz ehrlich? Ich würde mich da gar nicht melden. Rufschädigung? Warum? Weil die auf einer unbekannten und spätestens in einem Jahr nicht mehr existenten Website irgendwas schreiben? Das ist verschossenes Pulver, wirklich.

  3. … und klar, ich habe diesen Nutzlos-Mist auch mal wieder per Fax erhalten.

    Die Frage ist nur, ob überhaupt noch jemand auf diesen Schwachsinn hereinfallen wird?!

    Ich hoffe es jedenfalls nicht.

    Und komisch bis lächerlich, die merkbefreiten Deppen lassen sich dauernd neue Abzockgeschichten einfallen.

  4. Pingback: regionaler-branchendienst.info. - Echte-Abzocke.de
  5. Pingback: Vorsicht Abzocke bei regionaler-branchendienst.info | Abzocknews.de
  6. Vor allem nicht zahlen. Und den Auftrag schriftlich widerrufen mit Verweis auf arglistige Täuschung. Danach macht man dann nichts mehr. Ich würde mich auf keine Diskussionen mit denen einlassen.

  7. Vielen Dank.
    Ja das schreiben habe ich schon gestern per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.

    Zahlen würde ich eh auf keinen Fall.

  8. Leider bin ich auch einer der deppen der auf den scheiß reingefallen ist,habe das schreiben am 18.1bekommen von799,00euro habe sofort eine mail geschrieben und ein Fax an die Kontakt adresse mit dem vermerk das ich von meinem wiederrufsrecht gebrauch mache und sie keinen cent von mir bekommen.
    Bis heute keine antwort.heute Mahnung erhalten mit noch mal 10,00Euro das ich doch umgehent bezahlen soll.
    Was kann ich machen

  9. Alle Unterlagen aufheben und nichts mehr antworten. Ein Widerrufsrecht gibt es allerdings nicht, man müsste den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Rechnungsbetrag zurückweisen.

  10. In unserer Firma hat dummerweise jemand unterschrieben und zurück gefaxt. Nach 2 Wochen kam die Rechnung über 799€! Ich sprach mich mit unserem Anwalt ab und setzte ein Widerruf-Schreiben mit Angabe unserer Rechte aus §§ 311 (2) BGB i.V.m § 280 BGB sowie § 823 (1), (2), § 263 StGB und § 826 BGB auf. Unser Widerruf wurde nicht akzeptiert, mittlerweile haben wir heute die angeblich letzte Mahnung erhalten (in Wirklichkeit ist es erst die 2.), nun wird uns mit dem Inkassobüro gedroht.
    Was solllen wir tun?

  11. Ich würde nichts tun. Wer sagt eigentlich, dass eine 2. Mahnung nicht die letzte sein kann? Manche Firmen mahnen nur einmal. Oder gar nicht.

    Der Gläubiger kann – wenn der Verzug des Schuldners nach § 286 BGB tatsächlich eingetreten ist – sogar ohne eine einzige Mahnung die Forderung an einen Rechtsanwalt übergeben oder – was noch wesentlich teurer kommt- sofort Klage auf Zahlung des offenen Betrages erheben. Auch in diesem Fall ist der Schuldner in der Regel verpflichtet, die Verzögerungskosten (Kosten des Rechtsanwaltes/ Inkassoinstitutes) zu tragen.

    Quelle: http://www.lichtenberg-rechtsa.....hnung.html

  12. Hallo Herr Große,
    vielen Dank für Ihre schnelle Auskunft am 21.02.
    Wie von Ihnen vorgeschlagen habe ich nichts unternommen und auch auf die Mahnungen nicht reagiert. Ich sehe nicht ein soviel Geld an solche Verbrecher zu zahlen!
    Heute habe ich einen neuen Brief erhalten „Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides“. Hier ein Auszug: „trotz unserer Mahnungen ist unsere Re. nach wie vor nicht bezahlt worden. Wir möchten Ihnen heute letztmalig die Gelegenheit geben, die Sache außergerichtl. zu erledigen. Überweisen Sie den Zahlbetrag (819€) bis spät. 08.03. auf unser Konto. Wenn kein pünktl. Zahlungseingang erfolgt, werden wir den gerichtlichen Mahnbescheid beantragen müssen, wodurch weitere Kosten entstehen. Für dieses Schreiben berechnen wir 10€ Mahngebühren.“
    Sind diese Verbrecher im Recht? Ich habe doch ordungsgemäß widerrufen. Sollen wir etwa doch bezahlen?

  13. @Manuela

    Seit Jahr und Tag stellt D.G. hier in unzähligen Artikeln seine Recherchen frei bereit.

    Sie oder ein MA Ihrer Fa. haben den großen Fehler begangen, einen Vertrag ungeprüft unterschrieben zu haben (eindeutiger Kündigungsgrund). Inwieweit dessen oder der anderer Verträge dieser Art Zustandekommen auf unlauteren Mitteln beruht und sie damit anfechtbar sind, ist die eine Sache. Ein Widerrufsrecht haben Sie als Fa. bekanntlich nicht.

    Wenn aber nun schon der Verlust einer solchen Summe im Raum steht, informiert man sich _wenigstens_ jetzt. Das bedeutet nicht, ewig gleiche und bereits x-fach beantwortete Fragen nach meinem Eindruck weinerlich erneut zu stellen, sondern _vorhandene_ Artikel zu lesen.

    Wer das weiterhin nicht für wichtig erachtet, bestätigt damit nur, daß die Versender solcher Schreiben eigentlich nichts besseres machen könnten.

  14. Die Polizei Werdau (Tel.:03761 702-0) ermittelt derzeit wegen Betrugsverdachts auf Grund von Werbefaxen von solchen angeblichen „Telefonbuchverlagen“ …

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