Kennzeichnung von Gewinnspielen

psr-bild_2.jpgNur keine kurze Klarstellung, damit mir niemand vorwirft, ich würde falsche Tatsachen behaupten. Wenn ich hier immer die gemeinsame Sache von BILD und Radio PSR kritisiere und anprangere, dass in den Artikeln der BILD, die das Geldscheinspiel von PSR anpreisen, Werbesprache verwendet wird, dann tue ich das zuerst als Leser, sprich als Privatmann. Mich stört es einfach, in Artikeln Aufforderungen wie „Schalten Sie PSR ein!“ zu lesen. Darum finde ich, dass über die Artikel das Wort „Anzeige“ gehört, ebenso wie Radio PSR on Air einen Werbetrenner spielen sollte, wenn zum Kauf der BILD aufgefordert wird. Das ist meine persönliche Meinung.

Der Presserat sieht das anders und ist auf der Seite der Printmedien. Eine Mitarbeiterin schrieb mir heute:

Nach unserer Spruchpraxis ist es so, dass derartige Veröffentlichungen nicht als Anzeige gekennzeichnet werden müssen, wenn aus ihnen klar hervorgeht, dass es sich um eine gemeinsame Aktion der Zeitung mit einem Werbepartner handelt. Wir sind der Auffassung, dass – sofern Leser die Kooperation sofort erkennen können – ihnen auch klar wird, dass es sich nicht um unabhängige redaktionelle Beiträge, sondern um interessengesteuerte Veröffentlichungen handelt.

Immerhin hilft das, die „Berichterstattung“ um das Gewinnspiel klar zu definieren – als interessengesteuerte Veröffentlichung.